Drama von Flaach ZH
Kesb hat «vertretbar» gehandelt

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Winterthur-Andelfingen hat im Zusammenhang mit den beiden getöteten Kinder in Flaach ZH «nachvollziehbar und vertretbar» gehandelt.
Publiziert: 23.01.2015 um 14:45 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 22:42 Uhr
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Vater Mike K. (28) mit Ehefrau Natalie (27) und den Kindern Alessia (†2) und Nicolas (†5).
Foto: Blick

Am Neujahrstag sind Alessia († 2) und Nicolas († 5) gestorben – erstickt von ihrer eigenen Mutter Natalie K.* (27).

Die ausserordentliche Tragik der Ereignisse mache es nötig, dass unabhängige Fachleute die Vorkommnisse noch vertiefter untersuchten, teilt die Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich (JI) heute mit. Zwei Fachpersonen wurden deshalb mit einer interdisziplinären Beurteilung des behördlichen Handelns im Fall Flaach beauftragt.

Die Aufsichtsbehörde hatte in den vergangenen zwei Wochen die Berichte und Akten analysiert und zusätzliche Informationen eingeholt. Gestützt darauf hält die JI fest, dass die Platzierung der beiden Kinder im Heim zum Zeitpunkt der Verhaftung der Eltern «geboten und korrekt» gewesen sei.

Gemäss Bericht gab es zudem Gründe, die dafür sprachen, die Kinder für die Dauer weiterer Abklärungen nicht bei der Mutter oder den Grosseltern wohnen zu lassen. Der Mutter sei aber mündlich «ausführlich zum Ausdruck gebracht worden», dass man ihr die Kinder wieder in die Obhut geben werde. (SDA/lex)

* Name der Redaktion bekannt

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