Der Mann, der im August 2011 seine Ehefrau und eine Sozialarbeiterin erschoss, wollte noch eine weitere Frau töten. Dies geht aus der Anklageschrift zu dem Fall hervor, der im April vor dem Bezirksgericht Pfäffikon verhandelt wird. Demnach hatte es der Kosovare auf eine zweite Gemeindeangestellte abgesehen, hatte aber nur noch eine Patrone in der Waffe. Opfer wurde deshalb die erste, die aus dem Haus kam.
Gemäss Anklage wartete der Mann am 15. August 2011, bis seine Frau von der Arbeit in die Mittagspause ging. Er folgte ihr ein Stück, hielt sie am Arm zurück und redete auf sie ein. Die Frau sagte, er solle verschwinden. Er sei kein Mann für sie, sie habe einen anderen. Daraufhin zog er eine Pistole aus der Hosentasche und schoss der Frau dreimal in den Kopf.
Danach ging er zum Gemeindehaus, wo er die Eingangstüre verschlossen fand. Per Handy teilte er seiner Mutter im Kosovo mit, er habe soeben seine Ehefrau erschossen und warnte vor Blutrache.
Gezielt in den Kopf geschossen
Als die Leiterin des Sozialamtes aus dem Gemeindehaus trat, sprach der Beschuldigte sie laut Anklageschrift an und schoss ihr gezielt in den Kopf. Die Frau erlag am selben Nachmittag im Spital ihren schweren Verletzungen.
Der heute 60-Jährige wurde noch am Tattag verhaftet und ist bereits im vorzeitigen Strafvollzug. Staatsanwalt Roland Geisseler will ihn laut Anklageschrift wegen mehrfachen Mordes und anderer Delikte verurteilt haben. Er fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe. Verteidiger Thomas Fingerhuth gibt seine Anträge bei der Verhandlung bekannt.
Laut Staatsanwalt wollte der Beschuldigte die beiden Frauen bestrafen und sich an ihnen rächen. An seiner Frau, weil sie ihn per Kontakt- und Rayonverbot zum Verlassen der Wohnung gezwungen habe und sich von ihm trennen wollte. An der Sozialamt-Chefin, weil er seiner Ansicht nach zu wenig finanzielle Unterstützung von der öffentlichen Hand erhielt, wofür er sie verantwortlich machte.
Zwei Hinrichtungen
Der Staatsanwalt sieht gleich mehrere Bedingungen für eine Tatqualifizierung als Mord gegeben: Der Beschuldigte habe besonders skrupellos gehandelt. Die beiden Tötungen seien eigentliche Hinrichtungen gewesen. Der Mann habe krass egoistisch gehandelt und menschliches Leben in höchstem Masse gering geschätzt.
Das Ehepaar war seit mehreren Monaten vom Sozialamt begleitet worden, weil es immer wieder zu gewalttätigen Auseinandersetzungen des Kosovaren mit seiner Ehefrau und den erwachsenen Kindern und zu massiven Drohungen gekommen war.
Die Frau wollte sich deshalb von ihrem Ehemann trennen. Sie erwirkte ein polizeiliches Kontakt- und Rayonverbot. Drohungen gegen Gemeindemitarbeiter hatte der Mann jedoch nie ausgestossen.
Kurz vor den Tötungsdelikten war der Mann wegen SMS-Morddrohungen an seine Frau polizeilich befragt, aber nicht verhaftet worden. Nicht zuletzt wegen dieses Falls kündigte der Kanton Zürich 2012 an, als erster Kanton eine Checkliste zur Risikoabklärung bei häuslicher Gewalt einzuführen. (SDA)