Demonstranten mussten sich vor Polizisten ausziehen
Gericht erlaubt Ermittlungen gegen Zürcher Stadtrat

Protestierende mussten sich nach einer Festnahme auf dem Posten in Zürich nackt ausziehen. Jetzt prüft die Staatsanwaltschaft ein Verfahren.
Publiziert: 14.12.2016 um 18:02 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 22:45 Uhr
Richard Wolff, links, Vorsteher des Sicherheitsdepartements der Stadt Zürich, und Daniel Blumer, rechts, Kommandant der Stadtpolizei Zürich.
Foto: Keystone

Beim «Marsch fürs Läbe» von Abtreibungsgegnern führte die Stadtpolizei Zürich im September 2015 über 100 Gegendemonstranten auf die Polizeiwache ab: Weil sie sich nackt ausziehen mussten, reichten fünf von ihnen eine Strafanzeige ein.

Die Staatsanwaltschaft ist nun vom Obergericht dazu ermächtigt worden, gegen Stadtrat Richard Wolff (AL), Polizeikommandant Daniel Blumer sowie vier Polizisten zu ermitteln.

Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, äussert sich das Stadtzürcher Sicherheitsdepartement nicht weiter dazu: Man habe den Entscheid zu Kenntnis genommen, sagte ein Sprecher und bestätigte eine Online-Meldung der SRF-Sendung «Schweiz aktuell» von heute.

Vorwurf: Freiheitsberaubung, Nötigung

Die Ermächtigung bedeutet nicht, dass die Staatsanwaltschaft in der Folge auch eine Strafuntersuchung oder gar eine Anklage gegen den Stadtrat oder den Polizeikommandanten eröffnen wird. Sie prüft zunächst nur, ob sie ein Verfahren eröffnet.

Die fünf Personen, welche im Januar Strafanzeigen eingereicht haben, werfen der Polizei und den Verantwortlichen unter anderem Freiheitsberaubung und Nötigung vor.

Im September 2015 hatten rund 200 Personen versucht, den «Marsch fürs Läbe» von Abtreibungsgegnern in Oerlikon zu stören. Die Polizei nahm rund 100 Personen für eine Kontrolle auf eine Wache mit. Später räumte der Stadtrat auf eine Anfrage aus dem Parlament Fehler ein: «Die Wartedauer und die Leibesvisitationen sind als kritische Punkte erkannt.» (SDA)

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