Bussen für: Auto waschen, Velo flicken, Vögel füttern
Die spinnen, die Zürcher!

Die Stadt Zürich will ihre Bürger erziehen – mit absurden Verboten. Trotz Widerstand könnte die neue Polizeiverordnung noch dieses Jahr in Kraft treten.
Publiziert: 16.01.2010 um 22:25 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 16:39 Uhr
Von Silvana Guanziroli
Das neue Erziehungsgesetz des Zürcher Stadtrates umfasst 32 Artikel. Es sind 32 aneinandergereihte Verbote. Und einige lösen heftiges Kopfschütteln aus.


  • Artikel 5: Es ist verboten, Personen oder Tiere zu erschrecken.
  • Artikel 6: Der Polizeivorstand kann die Abgabe und den Konsum von alkoholischen Getränken auf öffentlichem Grund verbieten.
  • Artikel 11: Wild darf weder angelockt, gestört noch weggetragen werden.
  • Artikel 12: Der Stadtrat kann das Füttern wild lebender Tiere verbieten.
  • Artikel 13: Wer das öffentliche Eigentum verunreinigt, hat es sofort zu reinigen. Zuwiderhandelnde haben neben einer Busse auch die Instandstellungskosten zu bezahlen.
  • Artikel 15: Reinigungs- und Reparaturarbeiten an Fahrzeugen und Geräten sind auf öffentlichem Grund verboten.
  • Artikel 18: Wer im Freien auf öffentlichem Grund übernachtet, braucht eine Bewilligung.
  • Artikel 19: Das Feuern in Parkanlagen ist nur an den dafür vorgesehenen Plätzen erlaubt.

Konkret heisst das: Wäscht man vor dem Haus sein Auto oder flickt auf dem Trottoir sein Velo, riskiert man eine Busse. So auch für das Füttern von Tauben.

Nicht einmal am See oder im Park ist man vor der städtischen Bevormundung sicher: Wer hier auf einem Einweggrill seine Wurst braten will, sollte es sich zweimal überlegen, denn er verstösst gegen das Gesetz.

Und das kann teuer werden. Ein Blick in die alte Polizeiverordnung zeigt: Der Mindestbetrag liegt bei 50, der höchste bei 500 Franken. Definitiv bestimmt ist der Bussenkatalog noch nicht. Beim Polizeidepartement geht man davon aus, dass für die neue Verordnung ein ähnlicher Tarif gilt. Einmal Tauben füttern kostet also mindestens 50 Franken.

Nun steht SP-Polizeivorsteherin Esther Maurer (52) unter dem Beschuss der Bevölkerung. Ihr Sprecher Robert Soós rechtfertigt das Paragrafenwerk: «Die neue Verordnung bevormundet die Bevölkerung nicht. Die Mehrheit hält sich ja ganz selbstverständlich an die Regeln. Die Verordnung richtet sich gegen Personen, die es nicht tun.»

In Stein gemeisselt ist die neue Polizeiverordnung noch nicht. Der Stadtrat hat sie in Kraft gesetzt, der Gemeinderat muss sie aber bewilligen. Passiert dies nicht vor den Neuwahlen im März, könnte sie für ein paar Jahre in der Schublade verschwinden.
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