Bundesgericht weist Klage gegen Glockengeläut ab
Kirchenpräsident hofft, dass der Kläger jetzt Ruhe gibt

Am Mittwochmorgen hat das Bundesgericht in Lausanne zu Gunsten der Kirchenpflege Wädenswil ZH entschieden. Damit sollte die Debatte um das Glockengeläut nun beendet sein. Kirchenpräsident Peter Meier ist froh.
Publiziert: 13.12.2017 um 18:09 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 16:30 Uhr

Die Kirchengemeinde der evangelisch-reformierten Kirche Wädenswil ZH hat Grund zur Freude: Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Kirchenglocken nachts im Viertelstundentakt weiterläuten dürfen (BLICK berichtete).

Peter Meier, Kirchenpräsident der evangelisch-reformierten Kirche Wädenswil
Foto: PHILIPPE ROSSIER

Kirchenpräsident Peter Meier ist erleichtert. Er sass heute Morgen mit im Bundesgericht in Lausanne. «Ich bin froh. Das Gericht hat Tradition über das Ruhebedürfnis gestellt und somit die Meinung der Mehrheit berücksichtigt», sagt Meier zu BLICK.

Im Jahr 2014 hat ein Ehepaar, das in der näheren Umgebung der Kirche wohnt, eine Beschwerde gegen das nächtliche Gebimmel eingereicht. Seitdem sorgt das Thema Kirchenglocken in Wädenswil für Diskussionsstoff. 2016 entschied das Verwaltungsgericht Zürich, dass die Glocken nur zur vollen Stunde läuten dürfen – die Kirche legte Rekurs ein.

Wird Beschwerdeführer Urteil akzeptieren?

Peter Meier war eine zentrale Person in dieser Debatte. Der Kirchenpräsident hat 2016 eine Telefonumfrage in Auftrag gegeben. «Ich wollte herausfinden, ob sich die Mehrheit der Bewohner am Glockengeläut stört», so Meier. Da sich aber nur drei Prozent im Schlaf gestört fühlen, entschied sich die Kirchenpflege, den Rekurs bis vors Bundesgericht zu ziehen.

Das hat sich nun ausgezahlt, die Debatte ist beendet. Wahrscheinlich. Meier sagt: «Ich hoffe, dass jetzt auch der Beschwerdeführer mit dem Entscheid einverstanden ist.» (hah)

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