Bezirksgericht verurteilt Warawan G.
2 Jahre Knast bedingt für Zürcher Thai-Braut

Wegen ihrer ausgeklügelten Abzock-Masche musste sich Warawan G. diese Woche vor Gericht verantworten.
Publiziert: 18.11.2016 um 21:10 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 14:40 Uhr
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Die Angeklagte Warawan G. auf dem Weg ins Gericht.
Foto: Toini Lindroos
Viktor Dammann

Mit ihrer vorgespielten Liebesnummer hatte Warawan G.* (34) ihr Opfer Marco A.** (32) mehrere Jahre lang gekonnt übers Ohr gehauen (BLICK berichtete). Jetzt endete die Abzocke der Thailänderin vor dem Zürcher Bezirksgericht mit einer bedingten Gefängnisstrafe.

Für den Richter ist klar: Warawan G. ist eine Betrügerin und ihr Schweizer Mann Thomas G.* ihr Gehilfe. Sie wurde deshalb wegen Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung zu zwei Jahren Knast verurteilt.

Mit gefälschten Dokumenten gaukelte G. ihrem ahnungslosen Verehrer ein Leben in Saus und Braus vor. Der Schwindel flog schliesslich auf der Schweizer Botschaft in Bangkok auf. Vom Vorwurf, das Eheregister gefälscht zu haben, wurde die Thailänderin aber freigesprochen. Ihr konnte nicht nachgewiesen werden, dass sie das getürkte Dokument selber gefälscht hatte.

Schuldig ist auch Thomas G. Das Gericht sieht seine Beteiligung an der Abzock-Masche als erwiesen an. Wegen Gehilfenschaft zum Betrug wurde er mit einer bedingten Geldstrafe von 6300 Franken bestraft. Dazu muss das Paar den Geschädigten ihr Darlehen von 278’000 Franken zurückzahlen und 20’000 Franken Prozessentschädigung bezahlen.

*Namen der Redaktion bekannt  **Name geändert

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