Beschwerde eingereicht
Den beiden Imbissständen am Zürcher Bellevue läuft die Zeit davon

Dem Imbissstand «Riviera» und dem «Bistro & Grill am See» beim Bellevue droht in wenigen Wochen das Aus. Ihre Mietverträge laufen aus. Laut der Stadt ist eine Verlängerung rechtlich gar nicht möglich. Die Imbissstand-Betreiberinnen haben nun eine Beschwerde eingereicht.
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Der "Imbiss Riviera" und das "Bistro & Grill am See" am Zürcher Bellevue kämpfen gegen das drohende Aus. (Archivbild)
Foto: Andreas Becker
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Die beim Bezirksrat eingereichte Aufsichtsbeschwerde richtet sich gegen Stadtrat Daniel Leupi (Grüne) und die Stadt Zürich, wie die Betreiberinnen der beiden Imbissstände am Freitag mitteilten. Leupi ist als Finanzvorsteher unter anderem für die städtischen Liegenschaften zuständig.

Gleichzeitig stellten sie ein Gesuch um Mietschlichtung, mit welchem sie die Erstreckung des Mietverhältnisses erreichen wollen, wie sie weiter schrieben. Die Inhaberinnen sehen diese Massnahmen als «letzten Weg», um ihre «unternehmerische Existenz, den sozialen Begegnungsort und die damit verbundenen Arbeitsplätze am Bellevue» zu sichern.

Die Unterstützung aus der Bevölkerung sei vorhanden, schrieben die Betreiberinnen weiter. 12'000 Personen unterzeichneten eine Petition für den Erhalt der Imbissstände. «Die Betriebe gelten seit Jahrzehnten als niederschwellige Treffpunkte, die das gesellschaftliche Leben am Bellevue wesentlich prägen», hiess es in der Medienmitteilung.

Das Stadtparlament hatte bereits mehrere Vorstösse überwiesen, die den Stadtrat dazu aufforderten, den weiteren Betrieb der Imbissstände zu ermöglichen. In der Aufsichtsbeschwerde wird Leupi nun vorgeworfen, dafür notwendige Schritte nicht unternommen zu haben.

Die beiden an der Quaibrücke beim Bellevue gelegenen Stände befinden sich auf Grundstücken der Stadt. Für deren Betrieb ist jedoch auch eine Konzession des Kantons nötig.

Die rechtliche Situation ist - gemäss den Ausführungen des Stadtrats im Gemeinderat - kompliziert und verunmöglicht letztendlich eine Verlängerung der Mietverträge. Die Stände stehen in einer sogenannten Freihaltezone und es gibt keinen Richtplaneintrag. Zudem seien verschiedene Anforderungen nicht erfüllt, beispielsweise gebe es keine Personalgarderoben.

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