Bei winterlichen Temperaturen
Seepolizei schleppt Boot ab und lässt Frau auf Insel zurück

Ein schöner Ausflug, um das neue Jahr zu zelebrieren: Das dachten sich eine Frau und ein Mann aus Zürich, als sie mit dem Boot vergangenes Jahr eine Ausfahrt machen wollten – die Seepolizei Zürich machte ihnen aber ein Strich durch die Rechnung.
Publiziert: 10.05.2024 um 16:30 Uhr
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Aktualisiert: 10.05.2024 um 16:31 Uhr
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Als ein Seepolizist herausfindet, dass ein Haftbefehl für den Kapitän vorliegt, nimmt er ihn mit. (Symbolbild)
Foto: IMAGO/Harald Dostal

Am 1. Januar 2023 strahlte zwar die Sonne, die Temperaturen blieben aber im einstelligen Bereich. Nichtsdestotrotz entschlossen sich eine Frau und ein Mann dazu, mit dem Boot in Richtung einer der Inseln im Zürichsee zu fahren – ob es Lützelau oder die Ufenau war, ist nicht bekannt. 

Bekannt ist aber, dass die Frau von Bord ging, um auf der Insel Videoaufnahmen zu machen. Kurz darauf kam auch die Seepolizei auf der Insel an – sie verlangten, dass die Frau sich ausweist. Diese hatte aber ihr Portemonnaie auf dem Boot gelassen. Der Polizist fuhr daraufhin zum Boot, welches etwas weiter draussen angelegt hatte, wie die «Zürichsee Zeitung» berichtet. 

Kapitän mit Haftbefehl

Doch auch der Kapitän hatte keinen Ausweis dabei – dafür gab es allerdings einen Haftbefehl auf seinen Namen. Der Mann schuldete dem Statthalteramt 500 Franken. Ohne lange zu zögern, nahm der Polizist den Kapitän mit.

Dieser verwies während der Rückfahrt noch vermehrt auf die zurückgelassene Frau – der Polizist soll sie daraufhin angerufen und ihr von der Verhaftung erzählt haben. Als sie darauf hinwies, dass sie auf der Insel festsitzt, soll der Polizist nur gesagt haben, dass das ihr Problem sei. 

Per Notruf beschwert

Wie später auch der Ombudsmann zu hören bekam, der als Schlichtungsstelle zwischen der Verwaltung und der Bevölkerung fungiert, regte sich das Duo über dieses Verhalten der Polizei ordentlich auf. Diese verteidigte sich: Der Polizist habe dem Mann sein Handy übergeben, um einen Transport organisieren zu können. 

Dieser wählte aber den Polizeinotruf – und beschwerte sich über den Polizisten. Die Frau war auf sich selbst gestellt, hatte aber Glück: Eine Reisegruppe, die zufälligerweise auch auf der Insel war, half ihr und brachte sie zurück. 

Mitnehmen einer Zivilperson sei unmöglich

Der Ombudsmann zeigte sich gegenüber der Polizei kritisch: Dass man eine hilflose Person allein auf einer Insel zurücklässt, speziell im Winter, finde er «doch zumindest ungewöhnlich». Zusätzlich ging es bei dem Haftbefehl lediglich um 500 Franken.

Der zuständige Polizeikommandant erklärte daraufhin, dass es sich bei der Geldstrafe um eine Ersatzfreiheitsstrafe handelt – daher sei es schlicht unmöglich gewesen, bei seiner Verhaftung eine Zivilperson mitzunehmen. 

Er gesteht aber ein, dass es kein angemessenes Verhalten war, weswegen die Vorgehensweise des Seepolizisten auch intern besprochen worden wäre, um solche Vorfälle zukünftig zu vermeiden. (zun)

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