Die Vorschriften für Um- und Ausbauten sollen gelockert werden. Der Zürcher Regierungsrat hat dazu eine Vorlage in die Vernehmlassung gegeben. (Symbolbild)
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Darum gehts
- Kanton Zürich lockert Bauvorschriften, um Ersatzneubauten zu reduzieren
- Mindestraumhöhe von 2,30 Metern darf künftig unterschritten werden
- Grenzabstände zu Nachbargrundstücken sollen flexibler gestaltet werden
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur
Wie Regierungsrat Martin Neukom (Grüne) am Freitag an einer Medienkonferenz sagte, entscheiden sich Bauherrschaften aufgrund strenger Vorschriften für Anbauten, Aufstockungen und Dachgeschossausbauten immer wieder für einen Ersatzneubau. Der Kanton Zürich will dem mit gelockerten Vorschriften entgegenwirken. Der Regierungsrat hat die entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung gegeben.
Mit gezielten Änderungen am Planungs- und Baugesetz sollen Hürden in einzelnen Bereichen beseitigt werden, so Neukom. So soll beispielsweise die Mindestraumhöhe von 2,30 Metern unterschritten werden dürfen. Auch die Grenzabstände zu benachbarten Grundstücken sollen flexibler werden.