19 Mal schlug Scheragha R. (54) am 10. Mai 2010 mit einer Axt auf seine Tochter Swera (†16) ein. Er löschte das junge Leben mit unfassbarer Brutalität aus. Das Zürcher Bezirksgericht verurteilte den Pakistaner im April dieses Jahres zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren – wegen Mordes.
Das Bezirksgericht folgte im April weitgehend den Anträgen der Staatswaltschaft, die ursprünglich eine Haftstrafe von 20 Jahren gefordert hatte. Auch heute blieb der Staatsanwalt bei seiner Forderung von 20 Jahren – wegen Mordes und vorsätzlicher Tötung.
Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafe von 20 Jahren
Der Angeklagte soll bereits drei Wochen vor dem tödlichen Familiendrama versucht haben, seine Tochter mit einem Föhn in der Badewanne zu töten. Scheragha R. bestreitet das und verweigerte heute vor Gericht die Aussage.
Sein Verteidiger fordert ein Freiheitsstrafe von lediglich viereinhalb Jahren. Er kritisierte das Bezirksgericht, sich auf die erste Aussage seines Mandanten gestützt zu haben. Diese sei nicht verwertbar, weil kein Anwalt dabei gewesen sei. Er sprach auch heute wieder von «einer Tat im Affekt».
Sein Mandant habe unter grosser psychischer und physischer Erschöpfung gelitten und sei ausgetickt, als Swera ihm eröffnete, sie wolle ihr Geld künftig auf dem Strich verdienen.
Schwergradig verminderte Schuldfähigkeit
Die 16-jährige wollte von zu Hause abhauen. Vater und Tochter waren schon lange zerstritten: Swera rauchte, schminkte sich und hatte einen Freund.
Dem Vater passte offenbar nicht, dass sich seine Tochter von seinen Wertvorstellungen abgewendet hatte - er wollte sie deshalb in voller Absicht mit dem Tod bestrafen. Swera sei «richtigehend massakriert» worden, sagte der Ankläger damals.
Das Obergericht sprach den Vater heute erneut wegen Mordes schuldig. Eigentlich würden die Verwerflichkeit und die Skrupellosigkeit der Tat für eine lebenslange Hafstrafe reichen, sagte der Gerichtspräsident.
Allerdings reduzierte das Obergericht die Haftstrafe von 20 auf 13,5 Jahre. Grund: «Schwerwiegend verminderte Schuldfähigkeit».
Das Obergericht verneinte in seinem Urteil einen Ehrenmord oder kulturelle Besonderheiten. «Wer seit 25 Jahren in der Schweiz lebt, kann sich nicht mehr auf die kulturellen Eigenheiten seiner Heimat berufen», hielt der Gerichtsvorsitzende fest. (bau/msp/SDA)