Aus Angst vor Freundin
Koks-Zürcher (26) erfindet Raub und lügt Polizei an

Er hatte keine Lust, sich mit seiner Freundin zu streiten, weil er spätabends nach Hause kam. Also erfand ein Mann aus dem Kanton Zürich eine abenteuerliche Raub-Geschichte und ging zur Polizei. Dumm nur: Die Sache flog auf – und er kassierte einen Strafbefehl.
Publiziert: 19.07.2021 um 21:11 Uhr
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Er kokste und soff – und spinnte sich dann eine Lügengeschichte zusammen (Archivbild).
Foto: Shutterstock

Er wollte Streit mit seiner Freundin vermeiden und sich nicht rechtfertigen, also log ein Mann aus dem Kanton Zürich kurzerhand die Polizei an. Dafür hat er nun einen Strafbefehl kassiert, wie der «Landbote» berichtet.

An jenem Abend des 27. Juni 2017 hatte der heute 26-Jährige Spass. In der Wohnung eines Freundes trank der Mann aus dem Kanton Zürich Alkohol und nahm Drogen. Cannabis und Koks.

Es wurde spät an dem Abend. Offenbar so spät, dass er ahnte, sich zu Hause vor seiner Freundin erklären zu müssen. Und darauf hatte er absolut keine Lust.

Drei Afghanen fesselten ihn angeblich an einen Baum

Seine Lösung: Er ging am Morgen direkt zur Kantonspolizei Zürich – und tischte eine Räubergeschichte auf. Er behauptete, das er von drei Afghanen überfallen worden sei. Sie hätten ihm das Serviceportemonnaie mit 700 Franken abgenommen und anschliessend hätten ihn die Afghanen an einen Baum gefesselt.

Ein Mann mit Hund, der zufällig vorbei spaziert wäre, hätte ihn befreit. Dieser hätte nicht die Polizei gerufen, weil der Zürcher darum gebeten hätte.

Er muss Busse plus Verfahrenskosten zahlen

Bei der zweiten Befragung ruderte der 26-Jährige schliesslich zurück. Er sei zwar ausgeraubt, aber nicht an einen Baum gefesselt worden. Als es zur dritten Einvernahme kam, gab er schliesslich zu, sich die ganze Geschichte nur ausgedacht zu haben.

Er habe sich nicht vor seiner Freundin für den Abend mit den Drogen rechtfertigen wollen. Also habe er den Raub erfunden – und die Polizei damit unnötig auf Trab gehalten. Dafür wurde der Mann wegen Irreführung der Rechtspflege und Drogenkonsums per Strafbefehl verurteilt, wie der «Landbote» berichtet. Die Strafe: 2000 Franken Busse plus Verfahrenskosten von fast 2000 Franken. (jmh)

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