Der Pfeffersprayeinsatz der Zürcher Stadtpolizei gegen eine Frau im vergangenen Herbst wird nicht strafrechtlich untersucht. Laut Obergericht besteht kein Verdacht auf ein nicht korrektes Verhalten. Das polizeiliche Vorgehen sei geeignet und angemessen gewesen, wie die Stadtpolizei am Montag mitteilte.
Der Vorfall ereignete sich Anfang September bei einer Solidaritäts-Kundgebung für Flüchtlinge. Rund 3000 Personen demonstrierten friedlich auf dem Helvetiaplatz. Eine Gruppe aus der linksautonomen Szene verlagerte den Protest auf die Strasse, und es folgte der Polizeieinsatz an der Langstrasse, der zu politischen Vorstössen und kontroversen Diskussionen führte.
Die Auseinandersetzung ist auf einem Video von tsüri.ch dokumentiert. Darauf ist zu sehen, wie eine Frau sich mit erhobenen Händen vor Polizisten stellt, während Grenadiere neben ihr vorbei mit Gummischrot auf Demonstranten schiessen. Plötzlich tritt einer von ihnen auf die Frau zu und spritzt ihr Pfefferspray ins Gesicht.
Das Obergericht entschied bereits am 12. Februar, dass das Vorgehen der Stadtpolizei in dieser schwierigen Situation korrekt und verhältnismässig war. Inzwischen ist der Entscheid rechtskräftig. Die Stadtpolizei habe mehrmals Kontakt mit der betroffenen Frau gehabt, auch für sie sei die Angelegenheit erledigt, heisst es in der Mitteilung. (sda)