Angeklagt wegen Sex-SMS, Telefon-Terror und Belästigung
Wollte sich der Goldküsten-Zahnarzt an seiner Ex rächen?

Der Goldküsten-Zahnarzt gab vor dem Bezirksgericht Meilen zu, dass er dem neuen Lover seiner Ex SMS geschickt hat. Er bestreitet jedoch seine Ex mit Telefonanrufen, SMS und Mails belästigt zu haben.
Publiziert: 10.03.2015 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 20:30 Uhr
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Zahnarzt B. L. (rechts) gestern auf dem Weg ins Bezirksgericht Meilen ZH.
Foto: Joseph Khakshouri
Von Viktor Dammann

Rosenkrieg an der feinen Zürcher Goldküste: Der Zahnarzt B. L.* (55) soll seine ihm untreu gewordene Freundin (45) übel gestalkt haben.

Die Anklageschrift der Zürcher Staatsanwaltschaft für Gewaltdelikte spricht Bände: B. L. habe dem neuen Lover seiner Ex-Freundin gemeine SMS geschickt. Zum Beispiel dieses: «Als Hilfe gedacht: Sie braucht es eigentlich mehrmals täglich. Am liebsten hat sie es, wenn man Handschellen benutzt (...) und sie richtig hart rannimmt. Viel Spass, geniessen, so lange sie keinen Neuen nimmt ...»

Vor dem Bezirksgericht Meilen gab der Zahnarzt gestern zu, das SMS geschickt zu haben. «Über den Inhalt kann ich nichts sagen», druckste er herum. Diesen hätte man auch verändert haben können.

«Und das zweite SMS?», will die Einzelrichterin wissen. Darin teilte B. L. seinem Nachfolger mit: «Nachdem sie bei Ihnen war, hat sie jeweils richtig ausgiebig gef... mit mir.» «Inhaltlich könnte es schon von mir sein», räumte der Zahnarzt ein.

Den Vorwurf, er habe der Frau zudem einen Zettel («Wenn Du wieder mal richtig guten und geilen Sex (...) haben möchtest, Du weisst, wo Du mich findest») an die Windschutzscheibe geklebt, bestritt der Zahnarzt hingegen.

Er stellte auch in Abrede, seine Ex-Partnerin mit SMS, Mails und Telefonanrufen belästigt und genötigt zu haben. Laut Anklage mit bis zu 15 Telefonanrufen täglich. Einmal habe er ihr gesagt, «dass er sie nur in Ruhe lassen werde, wenn sie ihm 50 000 Franken bezahle».

Das stimme alles nicht, sagt der Angeklagte. Er habe mit der «Privatstrafklägerin» – ihr Name wollte ihm nicht mehr über die Lippen kommen – bloss im Zusammenhang mit der Auflösung des gemeinsamen Haushaltes telefoniert.

Der Zahnarzt schilderte, dass er durch ein verräterisches SMS dahintergekommen sei, dass ihn seine Freundin betrogen hatte. Darin war von entspannenden Momenten auf dem weichen Wasserbett die Rede gewesen.

«Ich habe ihr deswegen umgehend Hausverbot erteilt», sagt der Zahnarzt empört.

Die Staatsanwältin fordert für ihn wegen Nötigung, übler Nachrede und sexueller Belästigung eine bedingte Geldstrafe von 183 000 Franken und eine zu zahlende Busse von 10 000 Franken. Neben den Stalking-Vorwürfen soll der Zahnarzt den Konkubinats- und den Arbeitsvertrag zwischen ihm und der Ex zu seinen Gunsten verfälscht haben. Wann das Urteil folgt, ist offen.

* Name geändert

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