Ein 42-jähriger Mann hat am Flughafen Zürich über eine längere Zeit Geld aus fremden Briefumschlägen geklaut. Der Angestellte einer Drittfirma, der im Auftrag der Schweizerischen Post am Flughafen Postsendungen kontrollieren sollte, wurde erwischt und wegen Diebstahls und Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses angeklagt, schreibt die «NZZ».
Die Aufgabe des Familienvaters war es eigentlich, Postsäcke mit Briefen und Paketen zu röntgen und bei Verdacht auf brandgefährliche Stoffe zu öffnen.
Gezielt Ausschau nach Bargeld gehalten
Der Mann, der vor seinem Job bei der Drittfirma schon zwanzig Jahre bei der Post angestellt gewesen war, nutzte seine Berechtigung zum Öffnen der Briefe aus. So steckte er nicht nur Zufallsfunde ein, sondern hielt auch gezielt Ausschau nach Briefen mit Geldscheinen, so die Anklage.
Vor Gericht in Bülach ZH sagte der Geständige nun, er habe damit angefangen, nachdem er in einer Sendung, die regulär geöffnet wurde, per Zufall auf Bargeld gestossen war. Insgesamt konnte der 42-Jährige über 100'000 Franken erbeuten. Er soll bis zu 225 Einzeltaten begangen haben.
Scheine zu Hause in Mappe aufbewahrt
Vor zwei Jahren wurde ihm sein Handwerk nach einer Videoüberwachung gelegt. Das Bargeld – 98'700 Franken und 12'000 Euro – wurde bei ihm zu Hause in einer schwarzen Mappe gefunden. 5000 bis 10'000 Franken sowie 800 Euro sollen seinen Angaben zufolge jedoch nicht aus fremden Couverts stammen, sondern der Verdienst von ehrlichen Nebenjobs sein.
Er habe nichts vom Geld ausgegeben und niemanden schädigen wollen, sagte er laut der «NZZ» vor Gericht. Er habe es ohne ein spezielles Ziel aufbewahrt. Wie oft und wie viele Briefe er geöffnet hat, wisse er nicht mehr. Nachdem seine Machenschaften aufgeflogen waren, musste er für 19 Tage in die U-Haft. Dort habe er erst realisiert, was er gemacht habe. Seinen Job war er im Anschluss los. Mittlerweile arbeitet er temporär in einem anderen Bereich.
Opfer sind unbekannt
Die Richterin verurteilte ihn sowohl wegen Diebstahls als auch wegen Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses zu einer bedingten Freiheitsstrafe von elf Monaten und 2000 Franken Busse.
Wer die Opfer sind, ist grösstenteils unbekannt. Bis zum jetzigen Zeitpunkt haben lediglich zwei Privatkläger Schadenersatzforderungen gestellt. Alle anderen Geschädigten haben fünf Jahre Zeit, um sich zu melden, bevor der Restbetrag an den Staat verfällt. (man)