Die Staatsanwältin forderte heute vor dem Zürcher Bezirksgericht die Höchststrafe: 18 Monate Gefängnis wegen mehrfacher Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte.
Der 43-jährige ehemalige Lehrer hat immer wieder heimlich Schülerinnen, Nachbarn oder auch seine eigene Nichte beim Duschen oder Umziehen gefilmt.
Im Januar 2014 hatten Erst- und Zweitklässlerinnen einer Stadtzürcher Schule in der Garderobe der Schwimmhalle in einer Znünitasche eine laufende Videokamera entdeckt. Er arbeitete als Lehrer-Praktikant (BLICK berichtete).
Im Laufe der Untersuchung kam heraus, dass der Ostschweizer schon seit Mitte 2012 immer wieder verschiedene Menschen ohne deren Wissen filmte. Bevorzugte «Kulisse» waren Badezimmer, Toiletten und Garderoben. Die Kameras installierte er jeweils auf ausgeklügelte Weise so, dass sie von den Gefilmten nicht bemerkt wurden.
«Ein einzigartiger Fall»
Das Verschulden wiege ausserordentlich schwer, sagte die zuständige Staatsanwältin am Donnerstag vor Gericht. Der Mann sei bei seinen Handlungen äusserst perfid vorgegangen. Auch seien die Ausführungen zu seinen Beweggründen fadenscheinig und unglaubhaft. «Dieser Fall ist in seinem Umfang und in der Schwere derart einzigartig, dass die maximale Strafe gerechtfertigt ist», sagte sie.
Bei den Ermittlungen sicherten die Beamten nämlich 21'000 Gigabyte Daten, mehrheitlich Fotos von Kindern und jungen Frauen. Ausserdem stellte sich heraus, dass gegen den Angeklagten bereits einmal ein Strafverfahren wegen des gleichen Vorwurf lief - dieses jedoch wegen fehlender Beweisbilder eingestellt worden war.
Verteidiger: «Kein Pädo-Monster, sondern nur Voyeur»
Es gehe hier nicht um Pädophilie, nicht um Eingriffe in die körperliche Integrität von Kindern, betonte hingegen der Verteidiger und verlangte, dass sein Mandant nur zu einer bedingten Strafe verurteilt wird. Der Mann sei kein pädosexuelles Monster, sondern nur ein Voyeur, begründete er.
Der Volkszorn habe zum ausserordentlich hohen Strafantrag der Staatsanwaltschaft geführt. Man müsse aufpassen, dass man in diesem Fall nicht das Kind mit dem Bade ausschütte. Der Mann absolviere seit zwei Jahren freiwillig eine Therapie und sei ausserdem geständig. «Er schämt sich für seine Taten», sagte der Verteidiger.
Der Angeklagte selbst zeigte sich relativ emotionslos. Er habe aus Neugierde gefilmt, sagte er auf die Frage nach seinem Motiv. «Heute ist mir bewusst, dass ich damit vielen Leuten geschadet habe.» Doch zu erklären, wie es dazu gekommen sei, sei für ihn sehr schwierig. (SDA)