Am Dienstag klopft der Pöstler an der Haustür von BLICK-Leser G.* aus Pfäffikon ZH. In der Hand ein weisses Paket, das G. geschickt wurde gegen Nachnahmekosten von 89 Franken. Er nimmt das Paket gutgläubig an und bezahlte nach kurzem Zögern: «Weil ich dachte, dass jemand anders im Haus das bestellt hat.»
Eine üble Abzocke, wie sich Minuten später zeigt! Im Paket befindet sich ein kleiner blauer Billigst-Taschenrechner mit Solar-Batterie. Keine 89 Franken wert. «Ich war schockiert, wie dreist jemand da Geld machen will», sagt G. Er wendet sich umgehend an den Kundendienst der Post.
Vergleichbare Solar-Taschenrechner werden einem im Internet quasi nachgeworfen. Ein Blick auf die Seite des China-Onlinehändler «Alibaba.com» zeigt, dass dort einfache Solar-Taschenrechner bereits ab 20 US-Cents (rund 20 Rappen) verkauft werden – wenn man 3000 Stück aufs Mal bestellt. Für Schweizer Nachnahme-Trickser ein lukratives Geschäft.
Vergleichbare Solar-Taschenrechner werden einem im Internet quasi nachgeworfen. Ein Blick auf die Seite des China-Onlinehändler «Alibaba.com» zeigt, dass dort einfache Solar-Taschenrechner bereits ab 20 US-Cents (rund 20 Rappen) verkauft werden – wenn man 3000 Stück aufs Mal bestellt. Für Schweizer Nachnahme-Trickser ein lukratives Geschäft.
Zwei Fälle bislang bekannt
Dort weiss man von solchen Fällen, wie später die Medienstelle der Post dem BLICK bestätigt. «Uns sind derzeit zwei solche Fälle bekannt», sagt Post-Sprecherin Nathalie Dérobert Fellay.
Der Kundendienst teilt G. mit, dass man ihm nicht helfen könne – obwohl die Post den Namen des Absenders kennt. Der Nachnahme-Geldbetrag wird nämlich auf sein Konto überwiesen, wie die Post auf ihrer Webseite schreibt. Das Geld ist damit vorerst futsch.
Nachnahme-Opfer sollen zur Polizei
Die Post betont, dass sie den «sicheren Transport zwischen Absender und Empfänger» verantwortet. Was in einer Sendung transportiert wird, weiss die Post nicht. «Sie weiss auch nicht, ob der Empfänger die Ware tatsächlich bestellt hat», führt Dérobert Fellay in einer schriftlichen Stellungnahme aus.
BLICK-Leser G. bleibt nun nichts anderes übrig, als bei der Polizei eine Anzeige zu erstatten. Die Post empfiehlt grundsätzlich betroffenen Kunden, die Annahme von nicht bestellter Ware zu verweigern.
* Name der Redaktion bekannt