77-Jährige in Bonstetten ZH überrollt
Postauto-Chauffeur wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Am Bahnhof Bonstetten-Wettswil ZH kam es 2024 zu einem tödlichen Unfall. Ein Postauto-Fahrer wurde wegen fahrlässiger Tötung einer 77-Jährigen verurteilt. Er hätte den Unfall laut Staatsanwaltschaft durch aufmerksames Fahren verhindern können.
Publiziert: 08:17 Uhr
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Hier an der Bushaltestelle vor dem Bahnhof Bonstetten-Wettswil ereignete sich der Unfall.
Foto: Maps

Darum gehts

  • Tödlicher Unfall am Bahnhof Bonstetten-Wettswil ZH hat juristische Folgen
  • Busfahrer hätte Unfall durch Beachtung der Rückfahrkamera verhindern können
  • Verurteilung zu bedingter Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 130 Franken
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Daniel MacherRedaktor News

Ein tragischer Unfall am Bahnhof Bonstetten-Wettswil ZH hat nun ein juristisches Nachspiel: Eine 77-jährige Frau kam im Herbst 2024 ums Leben, nachdem sie hinter einem Postauto auf die Fahrbahn getreten war und vom zurücksetzenden Bus erfasst wurde. Obwohl der 62-jährige Chauffeur aus dem Bezirk Horgen nur im Schritttempo rückwärtsfuhr, wurde die Seniorin vom zwölf Tonnen schweren Fahrzeug überrollt. Rega, Notarzt und mehrere Rettungsteams waren rasch vor Ort – doch die Frau verstarb noch an der Unfallstelle.

Wie aus dem inzwischen rechtskräftigen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis hervorgeht, hätte der Fahrer den Unfall verhindern können, berichtet der «Tages-Anzeiger». Beim Einlegen des Rückwärtsgangs schaltete sich automatisch die Rückfahrkamera ein. Dennoch war der Chauffeur laut Strafbefehl «nicht mit der im Strassenverkehr gebotenen Aufmerksamkeit» unterwegs. Hätte er auf den Monitor geschaut, wäre die Kollision «mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit» vermeidbar gewesen.

Die Staatsanwältin verurteilte den Mann wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 130 Franken – insgesamt 19'500 Franken, fällig nur bei einem erneuten Fehlverhalten in den nächsten zwei Jahren. Zusätzlich muss er eine Busse von 3900 Franken, eine Prozessentschädigung von 3500 Franken sowie 11'000 Franken Verfahrenskosten bezahlen.

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