Zwischen Juni 2009 und Januar 2010 überfiel der gebürtige Kosovo-Albaner 13 Frauen. Tahir F. war seinen Opfern jeweils nachgeschlichen. Als die Frauen im Begriff waren, die Haustüre zu öffnen, fiel er über sie her.
So auch am 27. September 2009. Tahir F. fährt morgens um 2 Uhr mit der S-Bahn nach Wollishofen. Im selben Zug befindet sich auch die 17-jährige Schülerin J.N.*. Als die junge Frau aussteigt, folgt ihr der bereits vorbestrafte Sex-Gangster.
Er zeigte sein Glied und raubte die Frauen aus
Vor dem Haus der Frau kommts zur Sex-Attacke: «Als diese gerade dabei war, die Türe aufzuschliessen, näherte sich der Angeklagte ihr von hinten und ohne etwas zu sagen, versuchte er die Geschädigte auf den Mund zu küssen», schildert der Staatsanwalt in der Anklageschrift. Darauf zerrt der gehörlose Unhold die Frau zu Boden und reisst ihr die Leggins herunter. Dann missbraucht er die Frau.
Bei weiteren ähnlichen Überfällen greift Tahir F. den überfallenen Frauen in die Hosen oder produziert sich mit entblösstem Glied. Einige der Frauen werden nicht nur sexuell angegangen, sondern auch beraubt. Dabei setzt der gefährliche Sex-Verbrecher auch ein Messer zur Drohung ein. Eine Studentin (23) wurde dabei leicht verletzt.
Fusstritt vertrieb den Unhold
Bei einer Rechtsanwältin (36) war der Unhold an der falschen Adresse. Als Tahir F. ihr sein Glied präsentieren wollte, kassierte er von der Juristin einen kräftigen Fusstritt. Danach konnte die Anwältin mit ihrem Auto wegfahren.
Heute stand der Sex-Gangster, der seit rund 15 Monaten in Haft sitzt, vor den Juristen des Zürcher Bezirksgerichtes. «Ich versuche mich zu bessern», teilte Tahir F. dem Gericht über eine Gebärdensprachdolmetscherin mit. «Meine Fehler sind mir bewusst geworden – ich war blöd.»
Täter hat sich nie entschuldigt
«Haben sie sich bei ihren Opfern entschuldigt», wollte der Gerichtspräsident wissen. «Nein, ich wusste nicht wie», so die Antwort des Sex-Gangsters. Nun hat Tahir F. genügend Zeit darüber nachzudenken. Er muss zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Vier Monate mehr als der Staatsanwalt gefordert hatte.
Zudem muss er wegen seiner disozialen Persönlichkeitsstörung eine Therapie absolvieren. Damit soll der hohen Rückfallgefahr, die der Gutachter prognostiziert hatte, begegnet werden. Sollte die Therapie scheitern, droht dem bereits vorbestraften Sexualverbrecher die Verwahrung.
*Namen bekannt