Ihren 16. Geburtstag feierte eine Teenagerin im Mai 2017 in einem Oberländer Partyclub – und wie! Sie konsumierte viel zu viel und wahllos Alkohol und wohl verschiedene Drogen, darunter das Narkosemittel Ketamin. Augenzeugen berichteten später, sie sei «hackedicht» gewesen. Die Folgen dieser Nacht wurden nun vor dem Bezirksgericht Hinwil behandelt, wie der «Zürcher Oberländer» berichtet.
Denn völlig neben der Spur ging sie damals gegen 2 Uhr mit einem jungen Mann auf das Damen-WC. Dort kam es zum Geschlechtsverkehr und am Ende ejakulierte der Mann dem Mädchen ins Gesicht. Mehrere Monate später, erstattete das Mädchen Anzeige gegen den jungen Mann, der daraufhin wegen Schändung angeklagt wurde. Weil die junge Frau an diesem Abend derart «verladen» war, sei sie handlungs- und urteilsunfähig gewesen.
Sie wirkte «ein bisschen angetrunken»
Jetzt fand der Prozess gegen den heute 21-Jährigen statt. Der Angeklagte bestätigte, dass es im Club zum Sex gekommen sei. Allerdings einvernehmlich. Das ihm zuvor unbekannte Mädchen wirkte seiner Meinung nach aber nur «ein bisschen angetrunken» – willenlos und apathisch, wie es die Anklage darstellte, sei sie jedoch nicht gewesen.
Sie habe ihn an der Hand genommen, einen Kuss auf den Mund gedrückt und zur Damen-Toilette gezogen, zitiert der «Zürcher Oberländer» den Angeklagten. Laut seinem Anwalt sei eine Schändung genauso wenig nachgewiesen, wie der Alkohol- oder Drogenkonsum der jungen Dame. Deshalb bestehe sogar Grund zur Annahme, dass die sexuellen Handlungen vom Mädchen ausgingen.
Der Staatsanwalt hatte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren gefordert – von denen ein Jahr zu vollziehen sei – und kritisierte den Partyclub. Nach dem Sex lag das Mädchen offenbar vorübergehend bewusstlos im Club herum, doch niemand habe den Rettungsdienst alarmiert. Die Vertreterin des Teenagers verlangte eine Genugtuung von 15'000 Franken.
Angeklagter bekommt eine Geldstrafe
Das Gericht sprach nun den 21-Jährigen aber vom Hauptvorwurf der Schändung frei, weil keine Beweise für eine absolute Urteilsunfähigkeit des Mädchens vorlagen. Rechtliche Folgen gibt es für den Mann trotzdem: Im Rahmen der Strafuntersuchung kamen drei kleinere Gesetzesverstösse des 21-Jährigen ans Licht – unter anderem der Handel mit Cannabis. Für diese wurde er schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe verurteilt. (frk)