Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hatte im vergangenen Dezember acht Zürcher Tankstellenshops eine Nachtarbeitsbewilligung für die Zeit von 1 und 5 Uhr verwehrt. Zur Umstellung wurde ihnen eine Frist bis Juli 2009 gewährt. Zwei Tankstellen in Wiedikon und Wollishofen gelangten gegen den SECO-Entscheid ans Bundesverwaltungsgericht.
Die Richter in Bern haben ihren Beschwerden nun die aufschiebende Wirkung erteilt. Laut der Verfügung hält es auch das SECO selber für sinnvoll, dass die Tankstellen ihre Öffnungszeiten erst nach einer gerichtlichen Klärung der umstrittenen Nachtarbeitsbewilligung anpassen müssen.