Nach der ersten Lesung war beschlossen worden, dass Selbstbedienungsläden ohne Verkaufspersonal bis 100 Quadratmeter von den Ladenöffnungszeiten ausgenommen sind – wenn sie ausserhalb dieser Zeiten nur Sicherheitspersonal beschäftigen.
Vor der zweiten Lesung wurden mehrere Änderungsanträge eingereicht. Dabei ging es vor allem darum, wie gross die Läden höchstens sein dürfen und um komplizierte Fragen rund um die gesetzliche Definition und Formulierung zur Art des Personals.
Ein Antrag von Adrian Risi (SVP) und Martin Zimmermann (GLP) forderte beispielsweise, dass es gar keine Grössenbeschränkung für solche Läden geben soll. Sie fanden, diese Beschränkung sei nicht nachvollziehbar und schränke die unternehmerische Freiheit ein. Auch die vorberatende Kommission unterstützte die Aufhebung der Quadratmeterbeschränkung.
Die Fraktion der ALG wollte hingegen eine Grenze von bis maximal 50 Quadratmetern für die Verkaufsfläche festlegen. Unterstützt wurde dieses Anliegen von der SP. «Auch wenn wir als SP-Fraktion lieber bei 30 Quadratmetern geblieben wären», wie Kantonsrätin Ronahi Yener ausführte.
Nach zahlreichen Wortmeldungen und verschiedenen Abstimmungen über Anträge und Gegenanträge stimmte eine Mehrheit des Parlaments am Ende dem Vorschlag der vorbereitenden Kommission zu. Dieser erlaubt längere Öffnungszeiten für Selbstbedienungsläden ohne Verkaufspersonal und für Läden, die ausserhalb der normalen Öffnungszeiten kein Verkaufspersonal einsetzen. Diese Läden dürfen eine höchstens 100 Quadratmeter grosse Verkaufsfläche aufweisen.
Die Fraktionen der SP und der ALG kündigten an, das Behördenreferendum zu ergreifen, scheiterten jedoch im Rat mit dem Ansinnen.