Kantonsrat ZG
Zuger Kantonsrat heisst Gesetz zur Standortförderung gut

Das Zuger Parlament hat am Donnerstag mit 57 zu 16 Stimmen ein Gesetz verabschiedet, das Firmen von 2026 bis 2028 mit bis zu 150 Millionen Franken entlastet. Damit soll der Kanton trotz Einführung der OECD-Mindeststeuer attraktiv bleiben.
Publiziert: 10:26 Uhr
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Der Zuger Finanzdirektor Heinz Tännler (SVP) machte sich im Kantonsrat erfolgreich für das Gesetz zur Standortförderung stark. (Archivbild)
Foto: URS FLUEELER
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Mit verschiedenen Standortmassnahmen will die Regierung die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons trotz Einführung der OECD-Mindeststeuer erhalten. 200 Millionen Franken will der Regierungsrat dafür investieren. Das entspricht den Mehrerträgen, die durch die Gewinnsteuer im Kanton Zug erwartet werden.

Firmen sollen in den Jahren 2026 bis 2028 mit bis zu 150 Millionen Franken unterstützt werden. Weiter plant die Regierung ein «bedarfsgerechtes Kinderbetreuungsangebot», höhere Kantonsbeiträge an Privatschulen oder Investitionen ins Wohnungswesen. Zudem sollen Ideen in der Energieversorgung und Energiespeicherung gefördert werden.

Die Sprecher Drin Alaj (SP) und Luzian Franzini (ALG) stellten sich erfolglos gegen die Pläne der Regierung. Abgelehnt wurde unter anderem der Antrag der Linken, die Förderbeiträge von 150 auf 100 Millionen Franken zu senken. Flurin Grond (FDP) argumentierte, die 150 Millionen Franken seien angemessen und nötig zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts. Das Kantonsparlament folgte dieser Einschätzung und lehnte den Antrag der SP mit 58 zu 16 Stimmen ab.

Ebenfalls keine Zustimmung im Rat erhielt die Forderung der SP, Förderbeiträge ausschliesslich für Tätigkeiten, Projekte und Investitionen im Kanton Zug oder in der übrigen Schweiz auszurichten. «Eine Förderung von Aktivitäten mit Wirkungsschwerpunkt im Ausland soll explizit ausgeschlossen werden», schrieb die SP in ihrem Antrag. «Wir können das weder kontrollieren, noch verantworten», sagte Drin Alaj (SP) in seinem Votum.

Michael Arnold (FDP), Präsident der vorberatenden Kommission, hielt dagegen. Das sei rechtlich problematisch und kaum umsetzbar. Der Kantonsrat folgte ihm und lehnte den Antrag mit 67 zu 6 Stimmen ab.

Erfolg hatte dafür Mitte-Kantonsrat Kurt Balmer mit seinem Antrag. Er setzte sich in der zweiten Lesung dafür ein, dass ausstehende Schuldbetreibungen nicht zur Verweigerung von Auszahlungen führen dürfen. Das sei nicht relevant, argumentierte er. Die Regierung unterstützte diesen Antrag ebenso wie eine deutliche Mehrheit der Kantonsrätinnen und Kantonsräte.

Das Kantonsparlament stimmte zudem einstimmig Ja für ein Behördenreferendum, damit das Gesetz am 1. Januar 2026 in Kraft treten kann. Die Volksabstimmung ist auf den 30. November angesetzt.

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