Der Inhalt des neunten Steuerpakets sieht verschiedene Massnahmen vor. So soll unter anderem der Kantonssteuerfuss für die Jahre 2026 bis 2029 von 82 auf 78 Prozent gesenkt werden. Zudem sollen Rentnerinnen und Rentner mit niedrigen Einkommen künftig von erhöhten Steuerabzügen profitieren können. Darüber hinaus beabsichtigt die Regierung, die Abzüge für Krankenkassenprämien anzuheben.
Mit der Steuerrevision würde der Kanton Zug, der das Jahr 2024 mit einem Plus von 310,5 Millionen Franken abschloss, laut Bericht der Regierung rund 224 Millionen Franken weniger Steuern verbuchen können. Für 2025 erwartet Zug einen Ertragsüberschuss von 226 Millionen Franken.
Im Vorfeld der zweiten Lesung beantragte die SP-Fraktion eine Erhöhung der zulässigen Mietzinsabzüge auf 35 Prozent (statt 30 Prozent) beziehungsweise auf maximal 12'000 Franken (statt 10'000 Franken) pro Jahr. Das Parlament wies sowohl diesen Antrag als auch einen Eventualantrag ab, der 35 Prozent Mietzinsabzug bei maximal 10'000 Franken vorsah.
Ein weitergehender Antrag von Alois Gössi (SP), der noch höhere Mietzinsabzüge und eine Einkommensobergrenze vorsah, fand keine Mehrheit und erhielt lediglich drei Ja-Stimmen bei 71 Nein-Stimmen. «Das sprengt den Rahmen», stellte Heinz Tännler (SVP) fest, und warnte, der Antrag würde dem Kanton Steuerausfälle von 12 bis 13 Millionen Franken verursachen. Auch einen Eventualantrag von Gössi schmetterte das Kantonsparlament ab.
Sowohl die vorberatende Kommission als auch die Staatswirtschaftskommission und die Regierung, lehnten die Anträge ab.
Das Zuger Stimmvolk wird am 30. November über das Steuerpaket an der Urne entscheiden. Ein Behördenreferendum hiessen die Mitglieder des Kantonsparlaments einstimmig gut.