Werner V. wollte seine Frau aus dem Weg räumen, damit er keinen Unterhalt zahlen muss. Dazu suchte er einen Killer im Internet – und wurde dafür 2013 verurteilt.
Darauf hat der Verurteilte in einer Beschwerde beantragt, dass er nur wegen versuchter Anstiftung zu vorsätzlicher Tötung mit einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren zu bestrafen sei. Das Kantonsgericht hatte ihn im November 2013 wegen versuchter Anstiftung zu Mord zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.
Das Bundesgericht kommt im heute publizierten Urteil zum Schluss, dass das Vorgehen von Werner V. von der Vorinstanz korrekt beurteilt worden ist.
Er hatte im Januar 2010 auf einer Chat-Plattform nach jemandem gesucht, der seine baldige Ex-Frau umbringt. Nach einem regen Mail-Verkehr einigte er sich mit einer Person, dass diese die Frau für 20'000 Franken töten werde. Statt die Tat auszuführen, informierte der angebliche Auftragskiller die Frau.
Grund für die Mordabsichten des Verurteilten waren die Unterhaltszahlungen an seine Ex-Frau. Auch wollte er schon damals eine neue Familie gründen, was unterdessen geschehen ist. Gemäss Urteil ist er Vater geworden. (kab/sda)