Werner D. tötete Wirt Franz B. in Schattdorf UR
Milde für den Mühle-Killer?

Die Tat ist unbestritten. Stammgast Werner D. erstach den Mühle-Wirt Franz B. mit einem Küchenmesser. Dafür bekam er 16 Jahre Knast. Doch jetzt wird der Fall neu aufgerollt.
Publiziert: 25.01.2017 um 23:54 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 02:54 Uhr
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Täter Werner D. (56) auf dem Weg zur Berufungs-Verhandlung. Der Killer brach vor Gericht in Tränen aus.
Foto: Siggi Bucher
Anian Heierli

IV-Rentner Werner D.* (56) sticht 14-mal mit dem Messer zu. Opfer Franz B.* (†51) hat keine Chance. Der Mühle-Wirt in Schattdorf verblutet qualvoll am Tatort – in seiner Beiz (BLICK berichtete). Werner D. handelt eiskalt: Er entwendet eine Tasche mit 9350 Franken und flieht. Bis ihn die Polizei wenige Stunden später zu Hause festnimmt.
Das brutale Verbrechen geschieht kurz vor 2 Uhr am Palmsonntag, dem 24. März 2013. Direkte Zeugen? Keine.

Werner D. gesteht erst zwei Wochen später in U-Haft. Als Stammgast kannte er sein Opfer gut, will sich aber nicht an Einzelheiten der Tat erinnern. Bis heute. Das Landgericht Uri verurteilt ihn im September 2015 wegen Mord und Diebstahl zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren.

«Grausam, unbestritten – aber kein Mord»

Verteidiger Hansjörg Felber legt Berufung ein. Gestern forderte er vor dem Obergericht Uri eine mildere Strafe von acht Jahren. Ihm ist klar: «Die Tat von Werner D. ist grausam und unbestritten.» Aber: «Die qualifizierenden Merkmale für Mord fehlen. Juristisch handelt es sich um eine vorsätzliche Tötung.» Der Verteidiger glaubt nicht, dass sein Mandant alles plante: «Vielleicht gab es eine Provokation durch Franz B.» Fakt ist: Werner D. war in einer Lebenskrise. Hatte Schulden, war Alkoholiker, nahm Psychopharmaka. Während der Tat hatte er 1,77 Promille.

Staatsanwalt fordert wegen Raubmord sogar 17 Jahre

Staatsanwalt Thomas Imholz fordert dagegen 17 Jahre für Raubmord. Begründung: «Tat und Motiv waren besonders skrupellos.» Die Rekonstruktion zeigt: Werner D. und sein Opfer sind allein im Restaurant. Dann verlässt der IV-Rentner das Lokal und kehrt Minuten später mit einem Messer zurück. Vermutlich stach er zuerst überraschend von hinten zu. Und: Sogar als sein Opfer sterbend am Boden liegt, macht er weiter. Dann wirft er die Tatwaffe in einen Bach und geht schlafen.

Vor Gericht vergräbt Werner D. sein Gesicht. Beim Schlusswort weint er: «Ich weiss wirklich nicht, wie es passierte. Es tut mir sehr leid. Ich bitte die Familie von Franz B. um Entschuldigung.» Sein Schicksal liegt nun in den Händen der Richter. Das Urteil folgt.

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