In einem neuen Urteil kassiert die Luzerner Polizei eine Rüge des Bundesgerichts: Im Frühling 2014 zwang ein Zivilpolizist einen unbescholtenen Lehrer, sich für die Leibesvisitation auf dem Posten nackt auszuziehen. Die Richter in Lausanne beurteilen dies als widerrechtlich. Sie halten fest, ein Abtasten über den Kleidern hätte genügt.
Wie die «SonntagsZeitung» berichtet, gehört es zum Standardvorgehen bei vorläufigen Festnahmen, dass sich die betreffenden Personen nackt ausziehen müssen. Die Vorgehensweise sei im Dienstbefehl so vorgegeben.
Das Bundesgericht hält fest, dass ein Abtasten über den Kleidern meist ausreiche, um versteckte Gegenstände zu finden. Es sei undenkbar, dass das Ausziehen stets gerechtfertigt ist.
Beschwerden
Die Luzerner Polizei lenkt nun ein und ändert als Folge des Bundesgerichtsurteils den Dienstbefehl, wie Polizeisprecher Kurt Graf erklärt.
Der betroffene Zivilpolizist, der intern «Frontmaus» genannt wird, ist berüchtigt für seinen rüpelhaften Umgang. Bei dem Vorfall 2014 ging er gegen den Lehrer vor, weil dieser und dessen Freund ihm wie «rumänische Taschendiebe» vorgekommen seien. Neben dem Betroffenen reichte auch eine Augenzeugin eine Beschwerde gegen den Mann ein, die ebenfalls von ihm angegangen worden war.
Nach dem Vorfall wurde der Polizist offenbar erneut ausfällig: Eine Frau, die zufällig zu einem Einsatzort kam, wirft ihm vor, er habe sie ins Gesicht geschlagen. «Frontmaus» ist nach wie vor im Dienst. (noo)