Sieben Jahre Haft
Betreuer von Behinderten wegen Schändung verurteilt

Fünf Bewohner eines betreuten Wohnheims wurden drei Jahre lang von ihrem Betreuer sexuell missbraucht. Nun wurde er zu sieben Jahren Haft verurteilt.
Publiziert: 28.02.2019 um 12:10 Uhr
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Der Mitarbeiter eines betreuten Wohnheims hat sechs Menschen sexuell missbraucht. (Symbolbild)
Foto: Getty Images

Ein Betreuer einer betreuten Wohngemeinschaft im Kanton Schwyz hat sich an fünf Behinderten sexuell vergangen. Er soll sie dazu veranlasst haben, mit ihm sexuelle Handlungen vorzunehmen. Diese reichten vom Anfassen der Geschlechtsteile über Oralverkehr bis hin zu analer Penetration. Jetzt muss der Mann für sieben Jahre hinter Gittern, schreibt «Bote der Urschweiz».

Zwischen März 2012 und Mai 2015 verübte der rund 40-Jährige die Übergriffe auf die Bewohner der Wohngemeinschaft der BSZ Stiftung. «Wir hatten Kenntnis davon, dass gegen eine Person strafrechtlich ermittelt wurde. Die BSZ Stiftung selber war nie Partei im Verfahren», schreibt die Stiftung auf Anfrage des «Boten» in einer Stellungnahme.

Oraler Verkehr und anale Penetration

Vor Gericht gab der Beschuldigte zu, mit einem der Opfer fünf Mal Oralverkehr gehabt zu haben, sprach aber von Einvernehmen. Weitere sexuelle Handlungen bestritt er. Das Strafgericht jedoch schenkte den Opfern mehr Glauben und sprach den Mitarbeiter wegen mehrfacher sexueller Nötigung und mehrfacher Schändung von fünf Personen schuldig. 

«Das Gericht erachtet es als erstellt, dass sich zwei Personen aufgrund ihrer Beeinträchtigung (mehrfach) nicht gegen den Beschuldigten zur Wehr setzen konnten und drei weitere Personen ihm gegenüber zwar jeweils äusserten, dass sie die sexuellen Handlungen nicht möchten, der Beschuldigte sich indessen darüber mehrfach hinwegsetzte und sie sich aus Angst nicht weiter zu wehren vermochten, zumal ihnen teilweise entsprechende Konsequenzen angedroht wurden», schreibt das Gericht in der Urteilsbegründung. 

Täter kündet Berufung an

Neben einer siebenjährigen Freiheitsstrafe kommt eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 100 Franken dazu. Weiter gilt für den Mann ein zehnjähriges Tätigkeitsverbot, ausserdem soll er den Opfern Genugtuungen in Höhe zwischen 2000 und 7000 Franken zahlen sowie die Gerichtskosten von 300'000 Franken übernehmen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Täter wolle offenbar in Berufung gehen, sagte Gerichtsvizepräsidentin Sandra Rieder. (man)

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