Die Kantonsregierung lehnt deswegen eine Motion aus der Reihen der SP ab. Diese begründete ihre Forderung nach einem Vorkaufsrecht für die Gemeinden damit, dass im Kanton Schwyz der Leerwohnungsbestand tief und die Mieten hoch seien.
Für Gemeinden und Baugenossenschaften sei es schwierig, Bauland zu erwerben, um dort günstige Wohnungen zu realisieren, hiess es in der Motion. Schwyz solle deswegen, wie dies schon andere Kantone gemacht hätten, den Gemeinden ein Vorkaufsrecht bei Grundstückverkäufen einräumen. Damit das Vorkaufsrecht nicht in die Preisbildung eingreife, müssten es die Gemeinden zum Marktpreis ausüben.
Der Regierungsrat lehnte die Forderung indes ab. Ein Vorkaufsrecht greife stark in die Eigentumsgarantie und die Wirtschaftsfreiheit ein, erklärte er. Den möglichen Nutzen stufte er gleichzeitig als «zu gering» ein. Es sei nicht gesichert, dass das Vorkaufsrecht tatsächlich zu mehr Wohnraum führe. So könnten Investoren benachteiligt werden.
Besser als ein Vorkaufsrecht sei es, bei grösseren Bauvorhaben einen minimalen Anteil an preisgünstigen Wohnungen einzufordern, erklärte der Regierungsrat. Dies könne in den kommunalen Baureglementen oder im Rahmen eines Gestaltungsplanungs- und Nutzungsplanungsverfahrens erfolgen.