Vorsicht vor Betrugsmasche
E-Mails im Namen der Staatsanwaltschaft im Umlauf

Die Staatsanwaltschaft Schwyz warnt vor Betrugs-E-Mails, die sich als offizielle Behördenschreiben ausgeben. Die Täter fordern Geldzahlungen oder versuchen, Zugriff auf Computer zu erlangen. Mit folgenden Hinweisen schützt du dich vor der Betrugsmasche.
Publiziert: 11.07.2025 um 16:47 Uhr
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Aktualisiert: 11.07.2025 um 17:09 Uhr
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Die Staatsanwaltschaft Schwyz warnt vor Betrugs-E-Mails, die sich als offizielle Behördenschreiben ausgeben.
Foto: Keystone/Str

Darum gehts

  • Staatsanwaltschaft Schwyz warnt vor betrügerischen E-Mails mit falschen Strafverfahrensbehauptungen
  • Offizielle Schreiben erfolgen nur per eingeschriebener Post oder persönliche Überbringung
  • Vier wichtige Verhaltensregeln zum Schutz vor solchen Betrugsversuchen werden genannt
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Daniel MacherRedaktor News

Im Kanton Schwyz kursieren derzeit betrügerische E-Mails, in denen sich Kriminelle als Vertreter der Staatsanwaltschaft ausgeben. In den Mails wird behauptet, die Empfänger seien in ein Strafverfahren verwickelt.

Ziel der Täter: Sie wollen an dein Geld – oder direkt an deinen Computer. Entweder fordern sie Überweisungen auf Konten von Drittpersonen oder versuchen, dich unter einem Vorwand dazu zu bringen, eine Fernwartungssoftware zu installieren.

Wichtig zu wissen:

  • Die Staatsanwaltschaft verlangt nie per E-Mail Geld.
  • Sie fordert auch niemals den Zugriff auf deinen Computer.
  • Offizielle Mitteilungen bekommst du immer eingeschrieben mit der Post – oder sie werden direkt durch die Polizei überbracht.

Darum gilt:

Nicht reagieren, nichts anklicken, keine Anhänge öffnen und keine Daten preisgeben!
Im Zweifel: Lösche die Nachricht und melde dich bei der nächsten Polizeistelle.

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