Bei der Vorlage, welche die eidgenössischen Räte im Juni verabschiedet haben, handelt es sich um den indirekten Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative der FDP Frauen. Neu sollen Ehepaare wie schon heute Konkubinatspaare zwei Steuererklärungen einreichen.
Mit dem Wechsel von der Ehepaar- zur Individualbesteuerung soll die sogenannte Heiratsstrafe abgeschafft werden. Diese bezeichnet den Umstand, dass wegen der Progression die Steuerrechnung bei einer gemeinsamen Veranlagung höher ausfällt als bei einer getrennten.
Er lehne die Vorlage ab, teilte der Schwyzer Regierungsrat am Donnerstag mit. Er begründete dies damit, dass die Kantone ihre Hausaufgaben gemacht und auf ihrer Ebene die Heiratsstrafe abgeschafft hätten.
Um die Heiratsstrafe auf Bundesebene abzuschaffen, hätte der Bund in der Einschätzung der Kantonsregierung ein einfacheres Verfahren wählen können. «Nun sollen alle Kantone ihre bewährten und austarierten Steuersysteme während mehreren Jahren aufwendig umbauen, um ein Problem zu lösen, welches nur auf Bundesebene besteht», erklärte sie in der Mitteilung.
Werden Ehepaare getrennt veranlagt, müssten die Schwyzer Behörden 35'000 zusätzliche Steuererklärungen verarbeiten. Es gebe bessere Instrumente, um die Erwerbsarbeit und die Gleichstellung zu fördern, erklärte der Schwyzer Regierungsrat.
Damit das Referendum zustande kommt, muss es von acht Kantonen ergriffen werden. In der Zentralschweiz haben sich bereits die Ob- und Nidwaldner Regierung für das Kantonsreferendum ausgesprochen. Der Luzerner Regierungsrat spricht sich dagegen für die Individualbesteuerung aus. Die Entscheide der Parlamente stehen noch aus.