Steuern
Schwyzer Regierung will keinen Steuerrabatt für Lehrbetriebe

Der Schwyzer Regierungsrat hat sich gegen eine steuerliche Entlastung für Lehrbetriebe ausgesprochen. Das sei rechtlich nicht zulässig, schrieb er in einer Antwort auf eine entsprechende Motion.
Publiziert: 11:39 Uhr
Die Schwyzer Regierung lehnt einen Steuerrabatt für Lehrbetriebe ab. (Symbolbild)
Foto: URS FLUEELER
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Der Schwyzer Kantonsrat Marc Nideröst (FDP) will Lehrbetriebe steuerlich entlasten. In den letzten Jahren seien Privatpersonen steuerlich entlastet worden, so Nideröst in seiner Motion. Seit 2018 aber seien die Unternehmenssteuern im Kanton nicht mehr gesenkt worden. Deshalb schlug er vor, wer erfolgreich Lernende ausbildet, soll für jede abgeschlossene Lehre einen Steuerrabatt erhalten, ähnlich wie das bei den Kinderabzügen im Bundessteuergesetz gehandhabt wird.

Die Ausbildung von Lernenden sei angesichts des Fachkräftemangels zentral für Wirtschaft und Gesellschaft, teilte die Schwyzer Regierung in der Beantwortung der Motion mit. Einen Steuerrabatt lehne er jedoch ab. Wenn Lehrbetriebe steuerlich bevorzugt würden, wäre das aus Sicht des Regierungsrats rechtlich problematisch. Das widerspreche dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen, wie er in der Kantons- und Bundesverfassung festgeschrieben sei.

Zudem würden auch andere Ausbildungswege wie etwa Fachhochschulen ähnliche Anforderungen an die Betriebe stellen. Eine steuerliche Förderung nur für Lehrbetriebe wäre deshalb nicht gerecht.

Weiter sieht die Regierung auch Probleme bei der Umsetzung. Personengesellschaften – zu denen viele KMU-Betriebe gehören – zahlten keine eigenen Steuern, sondern die Gesellschafter. Es müsste geklärt werden, wie ein Abzug aufgeteilt wird.

Stattdessen setzt die Regierung lieber auf direkte und gezielte Fördermassnahmen, wie der Antwort zu entnehmen ist. So wurden ab 2025 die Kurskosten für Berufsbildner gestrichen. Das spare bei einem Lehrbetrieb 775 Franken pro neuen Berufsbildner. Auch bei den Kosten für das Qualifikationsverfahren werde eine Entlastung geprüft.

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