Der Regierungsrat hat einen Entwurf zur Teilrevision des Gesetzes über das Halten von Hunden in die Vernehmlassung geschickt, wie er am Donnerstag in einer Mitteilung bekanntgab. Ziel der Revision sei es, die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen und das Tierwohl zu stärken.
Neu sollen Personen, die erstmals einen Hund halten, seit über zehn Jahren keinen Hund mehr hatten oder einen Hund aus dem Ausland einführen, einen praktischen Hundeerziehungskurs absolvieren.
Zudem sollen Polizei-, Rettungs- sowie Blindenführ-, Behinderten- und Assistenzhunde von der Leinenpflicht befreit sein, soweit dies für Ausbildung, Übung oder Einsatz nötig ist, teilte die Regierung mit.
Des Weiteren soll die Definition der Nutzhunde an das Bundesrecht angepasst werden. Es umfasst künftig öffentliche Diensthunde, Blindenführer-, Behinderten- und Rettungshunde. Auf Rassenverbote oder Bewilligungspflichten will die Regierung verzichten.
Weiter soll für verhaltensauffällige Hunde eine gesetzliche Grundlage für die Anordnung von Massnahmen durch den Kantonstierarzt geschaffen werden. Das bisherige Haftpflichtversicherungsobligatorium wird laut Mitteilung aufgehoben. Die Absicherung liegt künftig in der Eigenverantwortung der Hundehalter.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 20. Februar. Anschliessend wird sich das Kantonsparlament mit der Vorlage befassen.