Penthouse-Mord von Zug
Joachim M. wird verwahrt

Er tötete die Millionärin Linda S. und ihre Kollegin Catherine E. im Penthouse-Mord von Zug. Jetzt hat das Gericht eine «kleine» Verwahrung ausgesprochen.
Publiziert: 30.10.2013 um 16:11 Uhr
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Aktualisiert: 08.09.2018 um 22:27 Uhr
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Joachim M.* 2012 in Handschellen und Fussfesseln auf dem Weg zum Gericht.
Foto: Niklaus Waechter

Das Zuger Strafgericht hatte keinen Zweifel: Joachim M.* (47) erdrosselte im Februar 2009 in einem Zuger Penthouse Millionärin Linda S.* († 54) und deren Haushaltshilfe Catherine E.* († 36). Er handelte «aus Habgier und damit aus einem besonders verwerflichen Beweggrund», begründete Richterin Carole Ziegler am 10. April. «Der Tatbestand des mehrfachen Mordes ist so gegeben.»

Die Staatsanwaltschaft forderte dafür eine lebenslängliche Verwahrung. Dazu musste allerdings ein weiteres Gutachten abgewartet werden. Dieses wurde nun nachgeholt.

Das Gericht hat Joachim M. zu einer «herkömmlichen Verwahrung» verurteilt. In der ordentliche Verwahrung hat der Schweizer Anrecht auf periodische Überprüfung seiner Situation. Bei der «lebenslänglichen» Verwahrung geschähe dies nur unter bestimmten, sehr restriktiv festgelegten Voraussetzungen.

Die Staatsanwältin hatte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe und lebenslange Verwahrung gefordert. Die Bemühungen des Verteidigers, die lebenslange Verwahrung abzuwenden, hatten keinen Erfolg. Denn auch eine «herkömmliche» Verwahrung kann lebenslang dauern.

Gefesselt und erdrosselt

Der brutale Raubmord schockierte: In einem Zuger Penthouse liegen im Februar 2009 die Leichen der Millionärin Linda S. (†45) und ihrer Haushaltshilfe Catherine E.. Getötet hat sie ein Handwerker, den Linda S. kannte und deshalb arglos in ihre Wohnung liess: Joachim M. (46).

Joachim M. fesselt Linda und ihre Bekannte und erdrosselt sie mit einem Kleidungsstück. Aus der Wohnung raubt der Angeklagte Schmuck, Uhren und Bargeld im Wert von mehreren zehntausend Franken. Danach zündet er die Wohnung an, um seine Spuren zu verwischen.

«Wollte nur reden»

Vor Gericht versuchte der Angeklagte, seine Tat zu erklären: «Ich wollte nur mit Linda S. reden.» Er räumte ein, dass er mit ihr eine Affäre gehabt habe, die zu diesem Zeitpunkt allerdings bereits beendet gewesen sei.

Als er bemerkte, dass eine weitere Frau in der Wohnung ist, habe er vorgetäuscht, am Fenstergriff Reparaturarbeiten durchzuführen. Die hinter ihm stehende Wohnungsmieterin habe plötzlich «begonnen zu hecheln und zu zucken» und sei dann zusammengesackt, sagte der Schweizer.

Er habe ihr helfen wollen, beteuerte der Beschuldigte. Offenbar habe sie einen epileptischen Anfall gehabt. Die andere Frau sei wohl erschrocken und habe angefangen zu schreien. Das habe er abstellen wollen, damit er sich um die kranke Frau kümmern konnte.

Einbruch vorgetäuscht

Was dann geschah, daran könne er sich nicht erinnern. «Ich habe in den Wochen vor der Tat mit Koks und Alkohol durchgefeiert. Ich weiss nur noch, dass ich irgendwann auf dem Bett gesessen und die beiden Frauen angesehen habe, die tot am Boden lagen. Um einen Einbruch vorzutäuschen, habe er dann «etwas Schmuck und Bargeld und ein paar Kreditkarten eingesteckt.»

Laut Anklage hat der Mann die beiden Frauen gefesselt. Die eine erwürgte er mit einem zusammengedrehten Kleidungsstück. Ob die andere sich mit der heimtückisch angebrachten Fesselung selbst erdrosselte, oder ob der Täter sie ebenfalls erwürgte, konnte nicht vollständig geklärt werden. (SDA/kab)

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