Dadurch werden auch bei der Steuerpflicht von juristischen Personen oder den allgemeinen Abzügen Änderungen im Bundesrecht auf kantonaler Ebene umgesetzt.
Die Fristenstillstände im Obwaldner Steuerrecht galten bislang über Ostern, im Hochsommer sowie über Weihnachten und Neujahr. Im übrigen kantonalen Recht bestehen diese weiter.
Die Aufhebung der Fristenstillstände habe in der kantonsrätlichen Kommission zur Evaluation des Steuergesetzes für Diskussionen gesorgt. Sie sei eine Schlechterstellung der Steuerpflichtigen, sagte Kommissionspräsident Martin Mahler (FDP), sei wohl jedoch unumgänglich.
Für eine Nachfrage vonseiten Severin Wallimann (SVP) sorgte eine Anpassung im Rhythmus der Evaluation der Entwicklung der Steuererträge. Ein Wirkungsbericht soll künftig nur noch alle vier statt wie bisher alle zwei Jahre erscheinen. Gemäss Landstatthalterin Cornelia Kaufmann Hurschler (Mitte) soll dies die Effizienz steigern. Der Nutzen des Zwei-Jahres-Rhythmus sei zu gering, insbesondere zur vorausschauenden Finanzplanung trage dies wenig bei.
Der Regierungsrat hatte die Anpassung des Steuergesetzes als Nachtrag und ohne Vernehmlassung ins Parlament gebracht. Finanzielle oder personelle Auswirkungen für Kanton und Gemeinden seien dadurch nicht zu erwarten.
Die Schlussabstimmung ist für die zweite Lesung angesetzt. Das angepasste Steuergesetz soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.