Darum gehts
- Tabakwaren und Spirituosen dürfen nicht an Minderjährige verkauft werden
- Das Blaue Kreuz testete Jugendschutzbestimmungen im Auftrag des Kantons Obwalden
- 27 Prozent der getesteten Betriebe missachteten die Verkaufsverbote im Jahr 2025
Tabakwaren sowie Spirituosen dürfen nicht an Personen, die jünger als 18 Jahre alt sind, verkauft werden. Für Bier und Wein liegt die Altersgrenze bei 16 Jahren.
Das Blaue Kreuz testete 2025 total 92 Mal, ob die Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden. Die Suchthilfe-Organisation tat dies im Auftrag der Obwaldner Gemeinden und des Kantons, wie dieser am Montag mitteilte.
27 Prozent der getesteten Betriebe missachteten das Verkaufsverbot. Am leichtesten war es für die Testerinnen und Tester, an Spirituosen zu kommen: Genau 33 Prozent oder 12 der 36 getesteten Betriebe gaben die hochprozentigen Getränke an Minderjährige ab. Zudem verkauften 8 von 31 getesteten Betrieben Bier und 5 von 25 Tabakwaren, obwohl sie dies nicht hätten tun dürfen.
Auch wenn etwas weniger Betriebe als 2024 die Jugendschutzbestimmungen nicht eingehalten hätten, sei die Zahl der illegalen Verkäufe noch immer zu hoch, teilte der Kanton Obwalden mit. Ziel müsse es sein, dass Alterskontrollen bei Tabak- und Alkoholkäufen selbstverständlich würden.
Ein wirksamer Jugendschutz beginne mit dem Verantwortungsbewusstsein in Verkauf und Service, hiess es im Communiqué. Der Kanton biete deswegen auch Schulungen für das Personal an.