Der Regierungsrat hat die Änderung des Staatsverwaltungsgesetzes bis am 14. November in die Vernehmlassung geschickt, wie er am Donnerstag mitteilte. Wird die Überbrückungsrente gestrichen, kann der Kanton Obwalden jährlich rund 145'000 Franken sparen.
Lassen sich Kantonsangestellte oder Lehrerinnen und Lehrer im Kanton Obwalden vorzeitig pensionieren, erhalten sie, bis sie die AHV erhalten, während maximal zweier Jahre eine Überbrückungsrente. Die Überbrückungsrente beträgt 90 Prozent der maximalen einfachen AHV-Rente. Monatlich seien dies 2205 Franken, teilte der Regierungsrat mit.
Neben der angespannten Lage der Kantonsfinanzen führte der Regierungsrat auch personalpolitische Gründe für die Massnahme an, welche Frühpensionierungen weniger attraktiv macht. Der Kanton habe angesichts des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels ein Interesse, seine Mitarbeitenden möglichst lange im Dienst zu halten, teilte er mit.