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Landrat Nidwalden schafft Erbschaftssteuer doch nicht ab

Der Landrat Nidwalden will die Erbschafts- und Schenkungssteuer doch nicht streichen. Mit der am Mittwoch verabschiedeten Steuergesetzrevision werden aber neue Ausnahmen geschaffen.
Publiziert: 09:41 Uhr
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Aktualisiert: 15:00 Uhr
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Foto: URS FLUEELER
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Paul Odermatt (Mitte) stellte den entsprechenden Antrag, der mit 41 Ja- zu 16 Nein-Stimmen angenommen wurde.

Dieser sah unter anderem vor, die Erbschaftssteuer auch für Geschwister und deren Nachkommen sowie Grosseltern und Urgrosseltern zu streichen. Zudem nahm der Landrat damit einen Freibetrag bei Vermögensüberträgen von 30'000 Franken ins Gesetz auf.

In der Schlussabstimmung nahmen 46 Mitglieder des Landrats die Steuergesetzrevision an. 10 stimmten dagegen, eine Person enthielt sich.

In der ersten Lesung Ende Mai hatte der Landrat die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer dem regierungsrätlichen Vorschlag hinzugefügt. Mit 29 Ja- zu 26 Nein-Stimmen hatte der Landrat einem damaligen Antrag denkbar knapp zugestimmt.

Der am Mittwoch angenommene Entwurf stellt einen Kompromiss zwischen den bürgerlichen Parteien dar.

Mitte-Fraktionssprecher Christof Gerig nannte die Vorlage «einen Erfolg für den politischen Dialog» und ein Zeichen der Vernunft.

Armin Odermatt betonte namens der SVP-Fraktion, seine Partei habe sich bezüglich der Erbschafts- und Schenkungssteuer bewegt. Er bat um Zustimmung zur Steuergesetzrevision, von deren Entlastungen die Nidwaldner Familien schon ab dem neuen Jahr profitieren sollen.

Die FDP sprach sich in der Abstimmung über den Antrag von Paul Odermatt zwar gegen die Erhaltung der Erbschafts- und Schenkungssteuer aus, nahm die Vorlage aber in der Schlussabstimmung an. Mit der Revision wolle man den Kanton «finanzpolitisch stärken und die Bevölkerung entlasten», so Fraktionssprecher Dominik Steiner.

Alexander Huser (Grüne-SP) sagte: «Mit Links-Grün wurde kein Kompromiss gesucht.» Die Revision senke die Steuerbelastung in Nidwalden weiter, obwohl diese bereits jetzt zu der schweizweit tiefsten gehöre. «Wer nur auf Ansiedlung von wohlhabenden Personen abzielt, verschärft die Wohnungsnot und soziale Ungleichheit.»

Gegen das Steuergesetz kann das Referendum ergriffen werden.

Finanzdirektorin Michèle Blöchliger sagte im Rat, sie wolle die Steuergesetzrevision jetzt «über die Ziellinie bringen». Das Hauptziel der Revision ist eine Entlastung des Mittelstands und der Familien durch Erhöhung der Kinderabzüge und Senkung der Einkommenssteuern. Angestossen wurde sie durch die Einführung der OECD-Mindeststeuer für international tätige Unternehmen, die höhere Einnahmen verspricht.

Ein weiterer Antrag von Paul Odermatt (Mitte) zu einer Anpassung der höchsten drei Steuersätzen bei der Einkommenssteuer fand am Mittwoch keine Mehrheit. Dieser sah eine weniger starke Senkung vor als in der ersten Lesung beschlossen. Odermatt sah dies als Kompromiss zwischen dem Beschluss des Landrats von seiner letzten Sitzung und dem Vorschlag des Regierungsrats. Das Anliegen scheiterte mit 19 Ja- zu 29 Nein-Stimmen bei neun Enthaltungen.

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