Nach Raubüberfall in Ibach SZ
Täter fordern mildere Strafen

Der Serbe, der das Haus eines Marihuanaproduzenten in Ibach überfallen und ein Blutbad angerichtet hat, hat nach eigenen Angaben niemanden schwer verletzen wollen. Sein Anwalt und die der beiden Mitbeschuldigten haben vor dem Kantonsgericht Schwyz eine deutliche Reduktion der vom Strafgericht ausgesprochenen Strafen gefordert.
Publiziert: 17.04.2018 um 18:07 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 21:36 Uhr
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In diesem Haus in Ibach SZ kam es 2014 zum Raubüberfall und Blutbad.
Foto: Picasa

Das Trio war davon ausgegangen, dass im Haus von Claudia O.* (47) und André P.* (38) eine grössere Menge Marihuana, eventuell auch Geld, aufbewahrt wurde. Die Ausbeute des Überfalls von 2014 war mit 400 Franken Bargeld und 560 Gramm Marihuana gering.

Beim Überfall richtete der Haupttäter ein Blutbad an: Die Hausbewohnerin wurde durch einen Schuss in die Wange, der Hausbewohner durch eine Kugel ins Bein sowie Schläge auf den Kopf schwer verletzt. Das Strafgericht hatte 2017 den in Paris lebenden Serben (40) wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt.

Der Plan für den Raub hatten ein Kosovare (25) und Italiener (23) aus dem Kanton Luzern. Weil sie sich vor der Tat scheuten, beauftragten sie damit den Haupttäter und warteten in einem Auto vor dem Haus der Opfer. Das Strafgericht verurteilte die zwei als Mittäter zu Freiheitsstrafen von vier respektive dreieinhalb Jahren.

«Nach unten geschossen, um niemanden schwer zu verletzen»

Der Hauptbeschuldigte beteuerte am Dienstag vor dem Kantonsgericht, er habe niemanden schwer verletzen wollen und deswegen nach unten geschossen. Es seien Warnschüsse gewesen, denn er habe befürchtet, dass der Hausbewohner eine Waffe hole.

Der Hauptbeschuldigte gab an, er habe im dunklen Haus von der Anwesenheit der Frau nichts bemerkt. Er hätte nie auf diese geschossen. Zugeschlagen habe er, weil er ausser sich gewesen sei, als er bemerkt habe, dass er die Frau getroffen habe. Hätte der Marihuanaproduzent seine Anweisungen befolgt, wäre nichts passiert.

Das Strafgericht hatte in seinem Urteil der angeschossenen Frau mehr Glauben geschenkt als dem Hauptbeschuldigten. Dessen Verteidiger kritisierte dies am Berufungsprozess, weil die Aussagen der Frau weniger kohärent als die seines Mandanten seien.

Die Tat sei sinnlos und brutal gewesen, eine Tötungsabsicht habe bei diesem chaotisch durchgeführten Überfall aber nicht bestanden, sagte der Verteidiger. Er forderte wegen Körperverletzung eine Strafe von sechs Jahren und drei Monaten.

Der Staatsanwalt sagte, der Hauptbeschuldigte habe lebensgefährliche Verletzungen in Kauf genommen und forderte eine Strafe von 15 Jahren wegen versuchter, vorsätzlicher Tötung. Er habe aus Habgier massive Gewalt angewendet, obwohl für ihn keine Bedrohung bestanden habe. Er sei bei der Schussabgabe so nahe bei der Frau gewesen, dass er sie trotz spärlichem Licht als Silhouette habe wahrnehmen müssen.

«Raub von Betäubungsmitteln nicht strafbar»

Die zwei Mitbeschuldigten waren nach Aussagen ihrer Verteidiger vom Vorgehen des von ihnen mit dem Raub beauftragten Hauptbeschuldigten überrascht worden. Sie hätten nicht gewusst, dass er für die Entwendung der Droge eine Waffe mitnehmen und einsetzen würde.

Für die Mitbeschuldigten soll es nur um Marihuana und nicht um Geld gegangen sein. Der Marihuanaproduzent lagerte die Droge beim Eingang in einer Kühltruhe. Das wäre keine grosse Sache gewesen, sagte der beschuldigte Italiener. Er habe den Plan gemacht, für das was passiert sei, könne er nichts.

Die Verteidiger erklärten, der Raub von Betäubungsmittel sei nicht strafbar. Sie stuften die Tatbeteiligung ihrer Mandanten als wesentlich tiefer ein als die Vorinstanz und forderten eine bedingte achtmonatige Strafe respektive eine bedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen. Die Staatsanwaltschaft forderte für die Mittäter eine Bestätigung der erstinstanzlichen Urteile. (SDA)

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