Nach der brutalen Hammer-Attacke in einer Luzerner Notunterkunft fordert die Staatsanwaltschaft Luzern 20 Jahre Haft für Osman G.* (22). Diese sei zugunsten einer stationären Massnahme aufzuschieben.
Osman G. wird vorgeworfen, dass er am 8. Oktober 2018 in einer Pension in der Stadt Luzern einen Mann mit einem Hammer tödlich verletzt hat (BLICK berichtete). Danach ergriff er die Flucht. Der Beschuldigte konnte am Folgetag in der Stadt Luzern festgenommen werden.
Die Staatsanwaltschaft hat vom Beschuldigten ein forensisch-psychiatrisches Gutachten erstellen lassen. Dieses hält fest, dass der Mann zum Zeitpunkt der Tat eine schwere psychische Störung hatte. Dennoch war er, nach Ansicht des Gutachters, voll schuldfähig.
Die Staatsanwaltschaft Luzern hat die Anklage an das Kriminalgericht überwiesen. Sie beurteilt die Tat als besonders skrupellos und hat den Mann wegen Mordes angeklagt. Sie fordert eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren. Bis zu einem Urteil vom Kriminalgericht gilt die Unschuldsvermutung. (vof)
*Name geändert