Auch bei vereisten Scheiben müssen die Fahrer für die nötige Sicht sorgen.
Foto: Kantonspolizei Luzern
Beschlagene Scheibe, happige Busse: Ein Schweizer (25) fuhr mit einem Lieferwagen war im September 2018 durch die Stadt Luzern. Das Problem: Dabei war die Frontscheibe von innen komplett beschlagen.
Viel vom Verkehr konnte der 25-Jährige damit nicht sehen. Und hat damit «in grober Weise die Verkehrsregeln missachtet», wie die Staatsanwaltschaft Luzern in einer Mitteilung schreibt. Nun wurde der Gucklochfahrer dafür bestraft. Er muss 2'200 Franken zahlen. Hinzu kommen Gebühren und Untersuchungskosten von 530 Franken. Macht zusammen also krasse 2730 Franken. (jmh)