Luzerner müssen Verbilligungen zurückzahlen
Concordia übernimmt Prämien-Rückzahlung

Wegen Sparmassnahmen im Kanton Luzern müssen tausende Bezüger von Prämienverbilligungen bereits ausbezahlte provisorische Zahlungen zurückerstatten. Betroffen sind 7670 Haushalte. Die Krankenkasse Concordia übernimmt für ihre betroffenen Versicherten den Betrag.
Publiziert: 26.09.2017 um 13:03 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 10:25 Uhr
Wegen Sparmassnahmen im Kanton Luzern müssen tausende Bezüger von Prämienverbilligungen bereits ausbezahlte provisorische Zahlungen zurückerstatten.
Foto: CHRISTIAN BEUTLER

Die rund zwei Millionen Franken, welche etwa 4100 Kunden ab Oktober zurückzahlen müssten, würden von einer hauseigenen Stiftung übernommen, teilte Concordia am Dienstag mit. Die Krankenkasse kritisierte den Entscheid des Kantons als «skandalös». Die Rückforderung sei ein Verstoss gegen Treu und Glauben.

Total sah der Kanton Zahlungen von 175 Millionen Franken vor. 115 Millionen Franken gehen an Sozialhilfebezüger und an Bezüger von Ergänzungsleistungen; diese sind von den Wirren um das Budget 2017 nicht betroffen. 60 Millionen waren für weitere Haushalte mit bescheidenerem Einkommen vorgesehen.

Das Geld müssen die Krankenkassen eintreiben

Weil wegen des Referendums gegen die geplante Steuerfusserhöhung nicht klar war, wie viel Geld zur Verfügung steht, zahlte der Kanton rund 25'000 Haushalten für die ersten neun Monate 45 Millionen Franken aus. Nach dem Nein zu den höheren Steuern steht fest, dass dieser Betrag für das ganze Jahr reichen muss und die restlichen 15 Millionen Franken nicht ausbezahlt werden können.

Der Regierungsrat entschied sich dafür, Haushalte mit tieferen Einkommen zu schonen und die Prämienverbilligung bei einem eher höheren Einkommenssegment einzusparen. Das Geld eintreiben für den Kanton müssen die Krankenversicherer.

Vorgehen soll das Bundesrecht verstossen

Weniger Glück haben Versicherte der Luzerner Krankenkasse CSS. Das Gesetz verlange, dass die Kasse das Geld von den Betroffenen zurückfordere, sagte eine Sprecherin im «Regionaljournal Zentralschweiz» von Radio SRF. Für die Rückerstattung der insgesamt rund drei Millionen Franken würden die Betroffenen individuell angeschrieben und allenfalls über Ratenzahlung informiert.

Gegen die Kürzung der Prämienverbilligung hatte die Luzerner SP Anfang September eine Sammelklage gegen den Kanton lanciert. Auf einer Internetseite bietet sie Betroffenen juristische Hilfe an. Sämtliche Kosten, die entstünden, würden von der SP getragen. Sie liess die Rechtslage durch einen Sozialversicherungsexperten abklären. Dieser kam zum Schluss, dass das Vorgehen des Luzerner Regierungsrats das Bundesrecht verletze. (SDA)

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