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Luzerner Regierung lehnt späteren Kindergarteneintritt ab

Die Luzerner Regierung spricht sich gegen eine generelle Anhebung des Kindergarteneintrittsalters auf fünf Jahre aus. Der Regierungsrat will jedoch prüfen, ob eine Anpassung des Stichtages Sinn macht, erklärte er am Dienstag in einer Antwort auf ein Postulat der SVP.
Publiziert: 09:38 Uhr
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Aktualisiert: vor 42 Minuten
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Die Luzerner Regierung spricht sich in einer Stellungnahme zu einem Vorstoss der SVP für einen weiterhin flexiblen Kindergarteneintritt aus. (Symbolbild)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER

Darum gehts

  • Luzern diskutiert über Kindergartenalter und obligatorische Jahre
  • Regierungsrat prüft flexibleren Einstieg und stärkere Sprachförderung
  • Kinder können ab vier Jahren vorobligatorisch in den Kindergarten eintreten
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Im Kanton Luzern haben Kinder Anspruch auf zwei Jahre Kindergarten, wovon eines obligatorisch ist. Das reguläre Eintrittsalter liegt bei fünf Jahren, doch viele Kinder treten bereits mit vier Jahren vorobligatorisch ein.

Ein Postulat der SVP forderte, den Eintritt generell erst mit fünf Jahren vorzusehen, beide Kindergartenjahre obligatorisch zu machen und stattdessen die Teilnahme in Spielgruppen stärker zu fördern.

Begründet wird dies mit der Gefahr einer Überforderung jüngerer Kinder. Dies wiederum führe zu einem «Anstieg von Verhaltensauffälligkeiten», wie Kantonsrat Urs Christian Schumacher (SVP) in seinem Postulat schrieb.

Ein Eintritt erst mit fünf Jahren fördere eine Entwicklung des Kindes, da dies die «emotionale, soziale, kognitive und physische Reife» berücksichtige und ein «solides Fundament» für künftige Lernerfolge lege, so der Postulant.

Der Regierungsrat teilt diese Einschätzung nicht. Er verwies auf den Lehrplan 21, der eine spielbasierte, entwicklungsorientierte Förderung sicherstelle. Gerade Kinder mit sprachlichen oder sozialen Defiziten würden vom früheren Eintritt profitieren.

Der Regierungsrat will jedoch prüfen, ob der Stichtag leicht verschoben oder der Einstieg ins vorobligatorische Kindergartenjahr flexibler gestaltet werden kann. Denkbar wäre etwa ein Kindergarteneintritt mit vier Jahren an vier Vormittagen und einem Nachmittag und mit fünf Jahren der Besuch des obligatorischen Jahres mit fünf Vormittagen und einem Nachmittag.

Auch eine verstärkte Sprachförderung über den Besuch der Spielgruppen bezeichnete er «als prüfenswert». Ein Obligatorium von zwei Kindergartenjahren lehnt der Regierungsrat allerdings ab.

Er beantragte dem Kantonsrat, das Postulat teilerheblich zu erklären.

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