Prozess
Luzerner Betreibungsbeamter kassiert 14 Monate bedingt

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Betreibungsbeamten einer Luzerner Gemeinde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Er hatte laut Anklageschrift Gelder veruntreut.
Publiziert: 20.08.2025 um 09:47 Uhr
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Der Prozess vor dem Luzerner Kriminalgericht wurde in einem abgekürzten Verfahren durchgeführt. (Symbolbild)
Foto: URS FLUEELER
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, mehrfach anvertraute Gelder für private Zwecke verwendet und amtliche Dokumente falsch ausgestellt zu haben, indem er etwa vom öffentlichen Konto private Rechnungen bezahlte.

Die Staatsanwaltschaft bezeichnete sein Vorgehen in der Anklage als verwerflich, unentschuldbar und nicht zu bagatellisieren. Es wies ihm durch sein wiederholtes, regelmässiges und systematisches Vorgehen eine «hohe kriminelle Veranlagung» zu.

Da der Beschuldigte die Taten gestand, Reue zeigte und einsichtig war, beantragte die Staatsanwaltschaft eine bedingte Strafe von 14 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren. Das Kriminalgericht folgte am Mittwoch der Argumentation des Staatsanwaltes.

Der Prozess fand im abgekürzten Verfahren statt. Das Urteil ist rechtskräftig.

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