Wer die Steuererklärung nicht korrekt ausgefüllt hat, kann sich ein Mal selbst anzeigen und bleibt straffrei. (Symbolbild)
Foto: GAETAN BALLY
Am meisten Selbstanzeigen hatte es in den Jahren 2017 bis 2019 gegeben. Grund dafür war die Einführung des automatischen Informationsaustausch AIA. Seither bewege sich die Zahl der Neueingänge wieder auf dem Niveau vor dem AIA, hiess es in der Mitteilung.
Zeigt eine steuerpflichtige Person sich erstmals wegen einer Steuerhinterziehung an, bleibt sie straffrei, sie muss aber eine Nachsteuer samt Zins auf bis zu zehn Jahre bezahlen. 2023 erledigten die Luzerner Steuerbehörden 349 solcher Fälle. Diese führten für den Kanton, die Gemeinden und den Bund zu Zusatzerträgen von 3,3 Millionen Franken.
(SDA)