Das Luzerner Kantonsparlament hatte am Montag eine Motion der Mitte erheblich erklärt, die den Gemeinden eigene Mindestlohnregelungen untersagen soll. Diesen Entscheid nehme der Stadtrat «mit Bedauern» zur Kenntnis, teilte er in einem Communiqué mit.
Die Einführung eines Mindestlohnes in der Stadt Luzern geht auf die Volksinitiative «Existenzsichernde Löhne jetzt!» zurück, die das Stadtparlament im Mai 2024 angenommen hatte.
Das dazugehörige Reglement und die Mindestlohnverordnung wurden im Juni 2025 im Kantonsblatt publiziert. Innerhalb der Frist sei kein Prüfantrag eingereicht worden, womit die Erlasse in Kraft treten können, teilte die Stadtregierung mit.
Offen bleibe jedoch, wie sich Entwicklungen auf kantonaler und nationaler Ebene auswirkten. Ob und wann eine entsprechende Gesetzesänderung in Kraft tritt, sei noch unklar.
Auf Bundesebene liege zudem ein Vorstoss des Obwaldner Ständerats Erich Ettlin (Mitte) vor, der die Wirkung kommunaler Mindestlöhne auf Branchen ohne Gesamtarbeitsvertrag beschränken würde.
Auch das Bundesgericht prüfe derzeit ein Verfahren zur Mindestlohnregelung der Stadt Zürich. Dessen Ausgang sei für die Stadt Luzern «nicht unmittelbar bindend», hiess es.
Der Stadtrat betonte, dass der Mindestlohn die Umsetzung eines politischen Auftrags sei und im öffentlichen Interesse liege. Von diesem Kurs wolle er nur abweichen, wenn sich der Mindestlohn als «rechtlich unzulässig» oder «politisch untragbar» erweise.
Die konkrete Höhe des ab 2026 geltenden Mindestlohns soll laut Stadtregierung Ende Oktober bekannt gegeben werden.