Der Kanton Luzern hatte die Liste seit 2012 geführt. Die sogenannte «schwarze Liste» sollte die Zahlungsmoral der Prämienzahlerinnen und -zahler verbessern. Wer auf der Liste aufgeführt war, erhielt nur noch Behandlungen in medizinischen Notfällen.
In den Jahren 2016 und 2018 lehnte es das Kantonsparlament noch ab, die Liste abzuschaffen. In der Septembersession 2024 sprach sich der Kantonsrat für die Abschaffung aus. Seit November 2024 ist die Liste sistiert. Bis Mitte März lief eine Vernehmlassung zur notwendigen Gesetzesänderung.
Eine Vernehmlassung zur Gesetzesänderung zeigte breite Zustimmung, hiess es weiter. 29 Stellungnahmen, darunter neben den Kantonalparteien auch von fünf Gemeinden, seien eingegangen. Bis auf die SVP und eine Gemeinde unterstützten alle die Abschaffung.
Kritisiert wurde in der Vernehmlassung, dass die Liste wenig Wirkung hatte und den Zugang zur medizinischen Versorgung für Bedürftige erschwerte. Die Befürworter der Liste argumentierten, diese sei wichtig, um zu verhindern, dass Krankenkassenprämien nicht bezahlt würden.
Das Sozialversicherungszentrum WAS schlug vor, auch die gesetzliche Meldepflicht der Versicherer an die kantonale Stelle für ausstehende Prämien und Kostenbeteiligung und die Gemeinden aufzuheben. Diese Pflicht war vor allem dafür da, eine bevorstehende Eintragung auf die Liste säumiger Zahler zu melden. Da auch der Verband Luzerner Gemeinden (VLG) dieser Änderung zustimmte, soll die Meldepflicht aufgehoben werden. Die Regierung folgte diesem Antrag. Das sei der einzige Punkt, in dem sich der Vernehmlassungsentwurf von der Botschaft unterscheide, teilte die Staatskanzlei mit.