Der Luzerner Regierungsrat will neue Massnahmen zur Regulierung der Sexarbeit in das Gewerbepolizeigesetz aufnehmen. Auf ein eigenes Gesetz über Sexarbeit will er jedoch verzichten, wie aus den Antworten auf zwei Vorstösse hervorgeht.
Eine überparteiliche Motion verlangt die Schaffung eines solchen Gesetzes. Die Erstuntzeichnerin Melissa Frey-Ruckli (Mitte) reichte zudem eine weitere Motion ein, die neue Bestimmungen forderte, welche die Erhebung der Quellensteuer in der Sexarbeit erleichtern sollen.
Das erklärte Ziel sei es, den Schutz der in der Sexarbeit tätigen Personen zu stärken und Straftaten wie Menschenhandel oder Ausbeutung möglichst zu verhindern.
Der Regierungsrat schrieb nun in seinen beiden Antworten darauf, dass er den Inhalt der Vorstösse unterstütze. Jedoch will er diese nicht in einem neuen Gesetz umsetzen, sondern die bisherige Gesetzgebung im Gewerbepolizeigesetz entsprechend ergänzen.
Eine zentrale Neuerung, die der Regierungsrat vorsieht, ist die Erleichterung des Datenaustauschs zwischen den Behörden. Das bisherige Gesetz schütze die Daten der Bewilligungsinhaberinnen und -inhaber sowie der Sexarbeitenden. Dies erschwere aber die Ahndung von Straften. Das öffentliche Interesse an der Bekämpfung von Menschenhandel und Schwarzarbeit rechtfertige es, den Datenaustausch zu erleichtern.
Auch um die Erhebung der Quellensteuer bei den Arbeitgebenden zu erleichtern, soll die Datenlage verbessert werden. Der Regierungsrat sieht vor, eine Dokumentationspflicht von Zahlungen an und von Bewilligungspflichtigen zu schaffen.
Weiter schlägt der Regierungsrat eine obligatorische Vorsprache vor, die für EU- und Efta-Angehörige gilt, welche für bis zu 90 Tagen pro Jahr bewilligungsfrei in der Schweiz arbeiten. Bislang müssen sie ihre Tätigkeit bloss online melden. Das Informationsgespräch soll eine Nichtbehördenorganisation übernehmen, die bereits Sexarbeitende berät. Das Gespräch soll über Rechte und Pflichten informieren sowie dabei mithelfen, Fälle von Ausbeutung und Menschenhandel aufzudecken.
Ausserdem will der Regierungsrat ein mögliches Schlupfloch schliessen: Nicht bewilligungspflichtige Betriebe mit maximal zwei Sexarbeitenden sollen künftig einer Meldepflicht nachkommen müssen. «Es wird vermutet, dass diese Betriebsform zum Teil nur deshalb gewählt wird, um die Bewilligungspflicht und die damit zusammenhängenden Regeln zu umgehen», so der Regierungsrat in seiner Stellungnahme.
Die Regierung beantragt dem Kantonsrat, die Motion über die persönliche Vorsprache und die Erhebung der Quellensteuer erheblich zu erklären. Hingegen lautet der Antrag zur Motion über die Schaffung eines neuen Gesetzes auf «erheblich als Postulat».
Wie in den Vorstössen darauf verwiesen, verfügen beispielsweise die Kantone Bern und Solothurn über eigene Gesetzgebungen zur Prostitution. Auch die Vorschläge des Regierungsrats orientieren sich teils an den Regelungen dieser Kantone.