Der Kantonsrat hat am Montag in zweiter Lesung seinen ersten Entscheid bestätigt und die erlaubten Öffnungszeiten für alle Tankstellenshops von 5 bis 22 Uhr festgelegt. Er machte aber neu Vorgaben zum Sortiment der Shops, zudem muss eine Elektrotankstelle mindestens vier Steckdosen haben. Die Verkaufsfläche ist auf 100 Quadratmeter beschränkt.
Die gleichen Öffnungszeiten gelten für unbediente Läden. Auch hier bestätigte der Kantonsrat seinen Entscheid der ersten Lesung, die erweiterten Öffnungszeiten nicht nur unbedienten Hofläden, sondern allen Selbstbedienungsläden zuzugestehen. Diese Läden dürfen aber nicht grösser als 30 Quadratmeter sein.
In der Schlussabstimmung wurde das revidierte Ladenschlussgesetz mit 61 zu 49 Stimmen gutgeheissen. Das Referendum wurde von SP und SVP angekündigt.