Der Kantonsrat behandelte zwei Motionen von Melissa Frey-Ruckli (Mitte). Frey verlangte in einem der Vorstösse ein Gesetz für das Prostitutionsgewerbe. Mit diesem solle die Kriminalität im Milieu bekämpft und die Prostituierten vor Ausbeutung und Missbrauch geschützt werden.
Mit einer zweiten Motion forderte Frey, dass Prostituierte aus der EU, welche eine Arbeitsbewilligung für bis zu 90 Tage beantragen, künftig persönlich vorsprechen müssen, damit sie über ihre Rechte und Pflichten informiert werden. Dabei geht es auch darum, dass die Sexarbeiterinnen ihre Einkünfte korrekt versteuern.
Der Regierungsrat unterstützte beide Vorstösse im Grundsatz. Auf ein eigentliches Prostitutionsgesetz wollte er aber verzichten. Handlungsbedarf sah er vor allem beim Datenaustausch zwischen den involvierten Stellen. Zudem wollte er für kleine Etablissements, die keine staatliche Bewilligung benötigen, eine Meldepflicht einführen.
Im Parlament war diese Meldepflicht umstritten. Diese sei eine Hürde, welche dem Ziel, das selbständige Arbeiten von Sexarbeiterinnen zu stärken, widerspreche, hiess es von linker Seite.
Der Kantonsrat überwies die Forderung nach einem Prostitutionsgesetz in der Folge zwar nur teilweise, aber als Motion und nicht, wie von der Regierung beantragt, als Postulat. Wegen der vielen Anträge und Patts waren total sieben Abstimmungen nötig, bis das Resultat von 57 zu 53 Stimmen feststand. Die zweite Motion, welche eine persönliche Anmeldung forderte, wurde mit 81 zu 28 Stimmen überwiesen.