Mit den geplanten Anpassungen sollen fossile Heizungen nur noch in Ausnahmefällen verbaut werden dürfen, hiess es in einer Mitteilung der Staatskanzlei vom Donnerstag. Neubauten sollen grundsätzlich nur noch mit Heizsystemen ausgestattet werden, welche mit erneuerbaren Energien laufen würden.
Mit den Änderungen würde Luzern die Mustervorschriften der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren übernehmen. Die geplante Gesetzesvorgabe, gemäss der die Gebäude im Kanton ab 2050 kein Treibhausgas mehr ausstossen, setzt aber auch eine Vorgaben des Planungsberichts Klima und Energie um.
Gebäude verursachen in der Schweiz rund einen Viertel der CO2-Emissionen. Derzeit werde im Kanton Luzern rund die Hälfte der Gebäude mit erneuerbaren Energien beheizt, teilte die Staatskanzlei mit.
Mit den geplanten Gesetzesänderungen könne Luzern auch seine Abhängigkeit von Energieimporten reduzieren und zum Klimaschutz beitragen, hiess es in der Mitteilung der Staatskanzlei. Zudem erhöhten die entsprechenden Sanierungen die regionale Wertschöpfung.